Bochum. Um mehr Firmen nach Bochum zu locken, hat der Rat die Grundstücksrichtlinien geändert. Die Wirtschaftsförderung kann nun nicht nur wie bis dato Firmeninhaber mit Grundstücksangeboten locken, sondern auch leitende Mitarbeiter sowie Beschäftigte von Hochschulen.
Mehr als 15 000 Firmen gibt es in Bochum – vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Welt-Unternehmen. Mit dem anstehenden Strukturwandel, den das Ende des Opel-Werks mit sich bringt, sollen es noch mehr werden. Hoffnungen setzen Politik und Wirtschaftsförderung gerade in die Wissenschaft. Bochum 4.0 heißt das Stichwort. Wo jetzt noch Opel Zafira vom Band laufen, soll es mal wissensbasierte Produktionsbetriebe geben. Dafür sollen in 18 Monaten die planerischen Grundlagen gelegt werden.
Wer sich ansiedelt, wird aber nicht nur nach harten Standortfaktoren wie Flächen, Flächenpreis, Gewerbesteuer, Infrastruktur oder Vertriebsmärkten entschieden. Immer wichtiger werden auch die sogenannten weichen Standortfaktoren. Dazu zählen Schulen, Kindergärten, Freizeit- und Kulturangebote. Und: die richtige Unterkunft. Vor allem bei Entscheidungsträgern könnte sie mit den Ausschlag dafür geben, ob Bochum als Standort in Frage kommt oder nicht.
Grundstücksangebote nicht mehr nur für Firmenchefs
Und dafür sieht sich die Stadt nun besser gewappnet. Ende 2013 hat der Rat auf Wunsch der Wirtschaftsförderung die Grundstücksrichtlinien geändert. Demnach kann die städtische Gesellschaft nun nicht nur wie bis dato Firmeninhabern Grundstücke anbieten, sondern auch leitenden Mitarbeitern sowie Beschäftigten von Hochschulen, deren Tätigkeit „nachgewiesen von Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur Bochums und der Region in den für die Wirtschaftsförderung relevanten Themenfeldern ist“.
Kein Wettbewerb mit anderen Interessenten
Der Vorteil für ansiedlungswillige Interessenten liege aber darin, dass sie nicht in einen Wettbewerb mit anderen Interessenten treten müssen. Sie bekommen die Fläche, und die ist in der Regel keine von der Stange, zum Marktpreis angeboten.
„So etwas kommt im Schnitt aber nur einmal im Jahr vor“, so Dirks. Bislang jedenfalls. Und weil in einem Fall ein Interessent nach der bis dahin bestehenden Regelung nicht bedacht werden konnte, habe die Wirtschaftsförderung eine Ausweitung des Personenkreises angestoßen.