Ende Januar erst feierten die Management für Immobilien AG (Essen) als Betreiberin des Ruhrparks und die Stadt Bochum die Baugenehmigung für die geplante neue Süd-Mall: „Nun ist der Weg frei, mit der neuen Einkaufsstraße im südlich gelegenen Teil des Ruhrparks die Attraktivität weiter zu erhöhen“, freute sich MFI-Projektleiter Manfred Lehnhoff. Wie berichtet, wird der Ruhrpark bei laufendem Betrieb seit 2010 sukzessive umgebaut; bis 2015 sollen dann insgesamt 100 Millionen Euro investiert worden sein.

Wie berechtigt die Freude Lehnhoffs über das Grüne Licht zum Bau des südlichen Teils war, muss sich allerdings erst noch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zeigen. Dort liegt seit Freitag eine Klageschrift der Eigentümer des Bauernhofes am Kohlleppelsweg 50 vor, die die Baugenehmigung kippen wollen (AZ 5K1069/14).

Nicht nur die. „Im Rahmen des Verfahrens wird auch der Bebauungsplan geprüft“, kündigte am Mittwoch Matthias Delvo an. Der Anwalt aus Dortmund vertritt die Eigentümer Andreas Dechange (50) und Joachim Knipping (55) aus Oberhausen und Carsten Neuhaus (46), der auf dem Hof in Harpen zu Hause ist. „Die Klageerhebung erfolgt bezüglich des künftig unzureichenden Lärmschutzes und der unzulässig hohen Abgasemissionen“, heißt es in der Klageschrift. Der Ausbau des Ruhrparks und die geplante Tankstelle würden unweigerlich zu deutlich höheren Belastungen vor der eigenen Haustür führen, die geplante Lärmschutzwand reiche nicht aus, um Anwohner zu schützen.

„Ruhig und gelassen“ sieht Stadtbaurat Ernst Kratzsch der Klage entgegen. „Wir haben handwerklich sauber gearbeitet und müssen uns keine Sorgen machen.“ Kratzsch sieht in dem Verhalten der Eigentümer eine Retourkutsche: „Die Eigentümer wollen uns unter Druck setzen, weil wir die Baugenehmigung für zwei Gewerbeeinheiten auf ihrem Grundstück abgelehnt haben.“ Das Grundstück liege im Außenbereich des Bebauungsplanes und dort sei nur Ackerbau und Viehzucht erlaubt.

„Die Stadt hat uns doch aufgefordert, eine Bauvoranfrage einzureichen“, sagt indes Andreas Dechange, der das geplante Gebäude als wirkungsvollen Lärmschutz verstanden wissen will. Natürlich wolle man bei einer eigenen Investition dann „auch einen Vorteil haben“. Die Stadt hätte ja sofort sagen können, „dass nichts geht. So jedenfalls sind uns unnütz Kosten entstanden.“