Bochum. Weil ein junger Mann in der Nacht ständig die Ruhe störe, haben Mieter des Bochumer Wohnungsunternehmens VBW eigenmächtig die Miete gekürzt. Die VBW leitete ein Mahnverfahren ein und besteht auf der vollen Zahlung.
Seit 42 Jahren lebt Familie Klapprott am Sanderweg. Mit den Nachbarn kommen sie „prima zurecht“. Nie habe es Probleme gegeben, die Miete sei immer pünktlich bezahlt worden. Nun das: Ein junger Mieter sorgte für Ärger. Lärm, Randale, und das mitten in der Nacht – besser gesagt früh morgens.
Familie Klapprott beschwerte sich mehrfach bei der VBW. Immer wieder musste die Polizei anrücken, um dem Theater in der Nacht ein Ende zu setzten. „Rufen Sie die Polizei“, soll eine Mitarbeiterin der VBW stets gesagt haben. „Das muss doch auch mal die VBW klären“, sagte hingegen die Polizei.
VBW verschickte Mahnschreiben
„Wir wollten eine Mietminderung“, so Gudrun Klapprott. Das Anschreiben sowie eine Lärmliste, die sie laut VBW führen sollte, warf ihr Mann persönlich in den Briefkasten des Unternehmens. Anschließend behielt sich die Familie vor, nicht den fälligen Betrag von 480 Euro zu zahlen, sondern 100 Euro weniger mit dem Hinweis, wieder den kompletten Betrag zu überweisen, sobald Normalität einkehre.
„Ich habe keine Nacht mehr durchgeschlafen, so groß war der Terror. Immer standen zwielichtige Gestalten hier, übernachteten selbst im Keller des Mieters, betrunken, mit Zigaretten in der Hand. Wir haben hier Gasheizung!“, sagt die 68-Jährige und ihre Nachbarn Rolf und Christa Lohrmann nicken ihr zustimmend zu.
Mieterbund: 100 Mio. Euro werden verschenkt
Viele Mieter zahlen trotz Schäden, Mängeln und Beeinträchtigungen die volle Miete, weil sie ihre Rechte nicht kennen, und verschenken so nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes 100 Millionen Euro im Jahr.
Die häufigsten Mängel sind Schimmelpilz, Lärm durch Baumaßnahmen oder Nachbarn, Ausfall oder Defekt technischer Geräte (Aufzug, Heizung) und Schäden in der Wohnung (morsche Fenster, undichtes Dach).
Lärmprotokoll liegt vor
„Frieden: Das wollen auch wir“, bekräftigt VBW-Prokurist Uwe Davidsohn auf Anfrage. Selbstverständlich habe man die Beschwerde von Familie Klapproth ernst genommen. „Unserer Bitte, ein Lärmprotokoll mit allen Tagen und Uhrzeiten zu führen, wurde anfangs aber nicht nachgekommen. Das brauchen wir, um bei einer eventuellen Kündigung des Mieters einen Nachweis führen zu können“, so Uwe Davidsohn.
Auf die Mietminderung habe das Unternehmen nur mit einem Mahnverfahren reagieren können. Das Geld samt 34 Euro Gebühr müsse Familie Klapproth zahlen.
Inzwischen liegt ein Lärmprotokoll vor. Mit welchen Folgen für den jungen Mieter, ließ die VBW gestern offen.