Bochum. Die Stadtwerke Bochum und der Promi-Vermittler Sascha Hellen konnten sich am Freitag vor dem Bochumer Landgericht nicht einigen. Beide Seiten fordern noch ausstehende Honorare im sechsstelligen Bereich von der Gegenseite. Unter anderem geht es um Zahlungen für ein Paul-McCartney-Konzert, das nie stattfand.

90 Minuten dauerte die mit Spannung erwartete Verhandlung vor dem Landgericht Bochum. 90 Minuten, die Einblicke in die fünfjährigen illustre Geschäftsbeziehung zwischen den Stadtwerken Bochum und ihrem ehemaligen Veranstaltungspartner gewährten. Rechtsverbindliche Verträge mit dem Promi-Vermittler waren offenkundig die Ausnahme. Ein Großteil der Finanz-deals (insgesamt 1,6 Mio. Euro) fußte auf Absprachen und – mitunter mündlichen – „Vereinbarungen“.

So musste Stadtwerke-Anwalt Dr. Volker Weinreich unter anderrem eingestehen, dass für das inzwischen berühmt-berüchtigte Paul McCartney-Konzert, für das Hellen den Ex-Beatle 2010 in den Ruhrcongress holen wollte, zwar ein Vertrag entworfen, „aber nie unterzeichnet wurde“.

Schlechte Karten beim Richter

Drei Vorauszahlungen (113.000 Euro) waren seit 2009 erfolgt. Hellen will ein Teil des Geldes in London im Briefumschlag bar an einen pakistanischen McCartney-Verbindungsmann übergeben haben. Dass das Konzert bis heute nicht stattfand, führt Hellen-Anwalt Heinz Ansorge auf die Presseberichte über die Stadtwerke-Affäre 2012 zurück.

Ob solchen Geschäftsgebarens haben die Stadtwerke bei Richter Kranz schlechte Karten. Wie berichtet, verlangt der Energieversorger von Hellen 241.560 Euro zurück: neben den McCartney- und sechs Atrium-Talk-Honoraren (je 6000 €) auch 50.000 Euro, die 2012 für die „Entwicklung neuer Veranstaltungsformate“ geflossen sind.

Auf „tönernen Füßen“ sieht Richter Kranz aber auch die Gegenklage von Hellen. Der will von den Stadtwerken 345.000 Euro Entschädigung: 125.000 Euro für jedes ausgefallene Atrium-Talk-Jahr abzüglich zehn Prozent für „ersparte Aufwendungen“. Der Atrium-Talk war 2012 nach dem Skandal um die Vortragsgage von Peer Steinbrück eingestellt worden. Die Vereinbarung mit Sascha Hellen galt bis 2015.

Beide Parteien können sich schriftlich äußern

Beide Parteien zeigten sich zu einer Einigung bereit. Doch der Vorschlag des Richters, beidseitig auf alle Forderungen zu verzichten („Null-Null-Lösung“), fand nur Zustimmung im Hellen-Lager. Die Stadtwerke pochen auf die 113.000 Euro für das McCartney-Konzert. Mit der Sparkasse hatte sich Hellen außergerichtlich auf eine Rückzahlung von 60.000 Euro verständigt.

Beide Parteien können sich in den nächsten Tagen schriftlich äußern. „Wir halten eine Einigung weiter für möglich“, sagte Stadtwerke-Sprecher Kai Krischnak der Redaktion.