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Per Planungsrecht soll eine Ausweitung des Bochumer Rotlichtviertels verhindert werden: Die Verwaltung legte gestern in der Bezirksvertretung Mitte Details einer Veränderungssperre für Teile des vorhandenen Bebauungsplans vor, der die Gußstahlstraße betrifft.

Für diesen Bereich gab es den Antrag, Spielhallen in ein Hotel mit 17 Gästezimmern umzunutzen. Die Stadt hatte abgelehnt, zumal ein weiteres Hotel im Bordellviertel „Im Winkel“ den Zielen entgegenstünde, diese Randlage der Innenstadt an der Alleestraße als gemischte, attraktive Struktur weiterzuentwickeln.

Das beinhaltet die Steuerung des Einzelhandels, vor allem aber von Vergnügungsstätten, um zu verhindern, dass das Quartier weiter in seinem Niveau sinkt, was auch Auswirkungen auf die umliegenden Baugebiete der Innenstadt hätte.

„Dazu gehört auch der Ausschluss von Betrieben mit sexuellen Dienstleistungen und Hotels, um das Rotlichtviertel in seiner Ausdehnung zu beschränken“, erklärt die Verwaltung.

Die Antragsteller erhoben daraufhin Klage gegen die Ablehnung. Dazu die Verwaltung: „Es steht zu vermuten, dass sich das Gericht der Auffassung der Kläger anschließt.“ Um also die Hotelnutzung zu verhindern, könnte allein die Veränderungssperre helfen, die als Satzung erlassen wird.

Nach der Bezirksvertretung Mitte wird sich nun noch der Hauptausschuss, abschließend der Rat, mit dieser baurechtliche Maßnahme befassen. Der Bebauungsplan für den Bereich Gußstahl-/Alleestraße war erst Ende letzten Jahres beschlossen worden; die „Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre“ tritt spätestens nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.