Bochum. Wegen einer nicht angemeldeten Demo wurde jetzt eine Frau vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Sie hatte als Gegendemonstrantin bei einer Versammlung von vier Moschee-Vereinen unter anderem eine Israel-Fahne in die Luft gestreckt und ein Transparent ausgerollt.
Ein pro-israelische Demonstrantin (30) ist am Mittwochmorgen vom Bochumer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Laut Urteil hatte sie gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, weil sie eine Demo nicht rechtzeitig angemeldet und somit „keine ungefährliche Situation geschaffen” hatte.
Die Sowi-Studentin hatte am 17. Januar in der Bochumer Innenstadt eine Mini-Demo mit rund sechs Gefährten gegen eine große Demo von vier Moschee-Vereinen abgehalten; bei dieser hatten 1600 Menschen die israelischen Luftangriffe gegen Palästinenser im Gazastreifen kritisiert. Das wollte sich die 30-Jährige nicht unwidersprochen bieten lassen, weil sie darin „eine Täter-Opfer-Umkehr” sah. „Das kann man nur als Antisemitismus bezeichnen.” Vor allem, weil Teilnehmer der anderen Demo „sehr aggressiv, sehr böse” gewirkt und „Stoppt den Holocaust” gerufen hätten.
"Solidarität mit Israel"
Sie streckte damals in unmittelbarer Nähe zu dieser Demo eine Israel-Fahne in die Luft und rollte ein Transparent aus. Außerdem hatte sie 200 Flugblätter dabei. Darauf stand: „Gegen Antisemitismus und Faschismus.” Und: „Solidarität mit Israel!”
Die Polizei griff damals sofort ein. Denn die politischen Emotionen waren sehr aufgeladen, nachdem die Polizei wenige Tage zuvor in Duisburg bei einer israel-kritischen Demo eine Israel-Fahne aus einem Anwohner-Fenster entfernt hatte. Angeblich zur Deeskalation. Vor diesem Hintergrund nahm die Bochumer Polizei die 30-Jährige und ihre sechs Gefährten sofort zur Seite und verwies sie abseits in eine Seitenstraße.
Der Polizei-Einsatzleiter (51) begründete dies im Zeugenstand so: „Ich habe damals gesagt: Ich will heute keinen Polizeibeamten sehen, der seine Hand an eine Israel-Fahne legt. Das war politisch brisant.” Die Aktion mit der Fahne sei „stimmig und sehr zielgerichtet” gewesen. „Sie hat die Macht des Faktischen geschaffen.”
"Das war keine ungefährliche Situation"
Nach dem Vorfall bekam die 30-Jährige eine Anklage, weil sie ihre Demo nicht angemeldet hatte. Sie selbst spricht aber von einer nicht anmeldungspflichtigen „Spontan-Demo”, weil sie eigentlich auf dem Weg zu einer Demo in Duisburg gewesen sei. Die Staatsanwältin hält dies für „eine pure Schutzbehauptung”. Die Israel-Fahne habe in dieser speziellen Situation damals „provoziert”. Die Richterin folgte dem Strafantrag der Anklägerin und verhängte 15 Tagessätze Geldstrafe. „Das war keine ungefährliche Situation, die Sie geschaffen haben.”
Es gibt wohl eine Berufung. Zumal die Studentin darauf verweist, ihre Demo dann nach dem Polizeizugriff „ordnungsgemäß angemeldet” zu haben. Sie will Freispruch.