Lebensgefährliche Verletzungen erhielt ein 36-jähriger Mann von seinem 42-jährigen Bekannten. Zu der folgenschweren Tat kam es laut Polizei am frühen Samstagmorgen in einem Wohngebiet in Hamme. Dem eigentlichen Messerangriff vorausgegangen war, so jedenfalls die ersten Ermittlungen, ein Einbruchsversuch.

Nach Darstellung der Polizei wurde eine Streifenwagenbesatzung am frühen Morgen zu einem Ladenlokal auf der Gahlenschen Straße nicht weit von der Einmündung zur Von-der-Recke-Straße gerufen. Es hatte einen Zeugenhinweis gegeben, dass eine unbekannte Person gerade versuche, in das besagte Geschäft gewaltsam einzudringen.

Angriff mit Hantelstange

Gegen 6 Uhr trafen die ersten Polizisten am Tatort ein. Es wurde ein 42-jähriger Bochumer dort angetroffen. Sofort soll der Mann die Beamten mit einer schweren Hantelstange angegriffen haben. Die Beamten setzten Pfefferspray ein und hielten so den Mann auf Distanz.

Der 42-jährige ergriff nach dieser kurzen Auseinandersetzung zu Fuß die Flucht. Er rannte in die nahe Von-der-Recke-Straße und ging ein die Wohnung eines entfernten Bekannten. Der 36-jährige Wohnungsinhaber wollte den 42-jährigen aber aus den Räumlichkeiten verweisen. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung.

Nach jetzigem Ermittlungsstand soll der 42-jährige daraufhin ein Messer gezückt und auf den jüngeren Mann eingestochen haben. Bei dieser gewaltsamen Auseinandersetzung zog er sich die lebensgefährlichen Bauchverletzungen zu.

Nach der Tat versuchte der mutmaßliche Täter erneut zu fliehen. Doch es gelang der Polizei ihn im Hausflur zu überwältigen. Der Mann wurde gefesselt und vorläufig festgenommen. Bis zum Eintreffen des Notarztes leisteten die Beamten erste Hilfe und versorgten den Verletzten.

Mit dem wenig später eintreffenden Rettungswagen wurde der Verletzte in ein Krankenhaus gebracht und dort weiter behandelt. Am Samstag wurde eine Mordkommission eingesetzt. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft hieß es, dass zu den Hintergründen der Tat noch nicht mehr bekannt sei.