Der langjährige Geschäftsführer des Umweltservice Bochum (USB), Werner Meys, soll auf die Anklagebank des Amtsgerichts. So will es die Staatsanwaltschaft. Auf WAZ-Anfrage erklärte gestern ihr Sprecher, Oberstaatsanwalt Paul Jansen, dass eine Anklage wegen des Vorwurfs der Untreue und wegen des Paragrafen 119 des Betriebsverfassungsgesetzes erhoben worden ist. Darin wird verboten, einen Betriebsrat „um seiner Tätigkeit willen“ zu begünstigen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Meys vor, den Vorsitzenden des USB-Betriebsrates in eine zu hohe Gehaltsgruppe eingestuft zu haben, beziehungsweise daran verantwortlich mitgewirkt zu haben. Was aber das Ziel dieser mutmaßlichen Begünstigung sein könnte, wird in der Anklage nicht genannt. Sollte es zu einem Prozess vor Gericht kommen (verhandeln soll ein Einzelrichter), müsste wohl auch die Frage geklärt werden, ob Meys den Betriebsrat für unternehmerische Vorhaben auf seine Seite habe ziehen wollen.

Angeklagt wurde auch der (für seine Tätigkeit freigestellte) Betriebsratschef. Ihm wird ebenfalls Untreue vorgeworfen, außerdem Beihilfe zu dem weiteren Anklagepunkt.

Die Ermittlungen laufen seit Juni. Ausgangspunkt war damals ein Schreiben eines Anonymus an einen USB-Beauftragten, der speziell auf korrektes Verhalten im Unternehmen achtet. Die Vorwürfe des Absenders waren schwer: Meys habe den Betriebsrat mit Bargeld geschmiert. Auch ein Aufstieg in den Aufsichtsrat soll in Aussicht gestellt worden sein. Der USB-Aufsichtsrat leitete diesen Brandbrief an die Staatsanwaltschaft weiter, um eine „zweifelsfreie Aufklärung“ zu gewährleisten.

Staatsanwalt Holger Heming ermittelte dann in dem Fall. Die Vorwürfe des Anonymus bestätigten sich zwar nicht, beziehungsweise erwiesen sich sogar als unschlüssig. Doch im Zuge dieser Abklärungen kam heraus, dass bei der Höherstufung des Gehaltes für den Betriebsrat gemauschelt worden sein soll. Die Sache wiegt aus Sicht des erfahrenen Staatsanwalts so schwer, dass er Meys und den Betriebsrat demnächst vor Gericht sehen will. Wann das sein wird, ist noch unklar.

Meys soll sich zu Unrecht angeklagt fühlen. Er war gestern für die WAZ nicht zu erreichen. Der Betriebsratschef ebenfalls nicht, er soll krank geschrieben sein.

Aufsichtsrätin Martina Schmück-Glock (SPD) sagte gestern auf WAZ-Anfrage, dass Meys sie bereits über die Anklage informiert habe. Sie sei nicht mehr sehr überrascht gewesen, nachdem die Ermittlungen schon längere Zeit nicht eingestellt worden seien. Es gelte aber weiterhin die Unschuldsvermutung.