Zum „Kanal-TÜV“, der verpflichtenden Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle, hat der Landtag jetzt eine Neuregelung beschlossen. Für Kanäle in Wasserschutzgebieten gilt, dass private Hausbesitzer bis Ende 2020 ihre Rohre prüfen lassen müssen. Ist das Haus vor 1965 gebaut, soll die Prüfung schon zwingend bis Ende 2015 erfolgen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten schreibt die Verordnung den Kanal-TÜV nur für industrielle und gewerbliche Abwasserrohre vor, die bis 2020 unter die Lupe genommen werden müssen. Dazu befragte WAZ-Redakteur Bernd Kiesewetter die Pressesprecherin der Stadt Bochum, Barbara Gottschlich.

Wo gibt es in Bochum ein Wasserschutzgebiet?

Wir haben nur ein Wasserschutzgebiet, grob begrenzt durch Obernbaakstraße, Heinrich-König-Straße und Kemnader Straße. 55 Straßen liegen ganz oder teilweise dort.

Um wieviele Grundstücke geht es?

Um etwa 2000 Grundstücke. Die Eigentümer werden wir per Brief informieren und unsere Beratung anbieten.

Was für eine Beratung ist das?

Um Bochumern unnötige Kosten zu ersparen, bietet das Tiefbauamt kostenlose Beratungen an. Jeder kann sich anmelden unter den Rufnummern 02 34 / 910 - 39 48, -2947 oder - 23 02. Dadurch entstehen den Grundeigentümern keine Pflichten. Durch zahlreiche Rechtsänderungen haben viele den Überblick verloren, was wann wer nach welchem Verfahren prüfen muss. Das nutzen dubiose Firmen bei Haustürgeschäften aus.