Die Finanzämter Bochum Mitte und Süd verzeichneten im vergangenen Jahr gegenüber 2007 eine deutliche Steigerung des Steueraufkommens bei der Lohn- und Einkommenssteuer.

Bei den insgesamt rund 155 000 steuerpflichtigen Einwohnern zog der Fiskus insgesamt 832 714 520 Euro ein. Das sind gut 85 Mio Euro mehr als im Jahr davor.

1,77 Milliarden Euro

Die Steiegrung bei der Lohnsteuer betrug 11,36 Prozent, bei der Einkommenssteuer 11,97 Prozent. Insgesamt stieg das Steueraufkommen um 12,18 Prozent von rund 1,58 Milliarden auf rund 1,77 Milliarden Euro. „Damit liegen wir deutlich über dem Ruhrgebietswert von 7,2 Prozent und über der Steigerung im Bereich der Oberfinanzdirektion Münster mit 5,77 Prozent”, freut sich Hans-Joachim Malloch, Vorsteher des Finanzamtes Süd.

Der kontinuierliche Rückgang der Arbeitslosigkeit in Bochum spiegele sich in diesen Zahlen wider. Die Schließung des Nokia Werkes werde sich, darin sind sich Mallach und sein Kollege Holger Brinkmann, Vorsteher des Finanzamtes Mitte, einig, erst im nächsten Jahr negativ auswirken.

Konjunkturbarometer

Bei der Umsatzsteuer verbuchten beide Finanzämter eine Steigerung um 26,99 Prozent von rund 450 Mio Euro in 2007 auf zirka 572 Mio Euro im vergangenen Jahr. Diese Steuer könne man auch als ein Konjunkturbarometer ansehen. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise würden sich frühestens Ende des Monats erstmals bemerkbar machen.

Pendlerpauschale

Mit der Erstattung der Pendlerpauschale können die betroffenen Steuerzahler voraussichtlich bis April rechnen. Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9. Dezember des vergangenen Jahres den politischen Willen gekippt, dass Entfernungen zwischen Wohnung und dem Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer bei der Steuererlärung geltend gemacht werden können.

Die Entfernungspauschale beträgt für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer kann bei einer Entfernung von 20 Kilometern an 220 Arbeitstagen mit 350 Euro Erstattung rechnen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 Euro) schon durch andere Werbungskosten vollständig ausgeschöpft ist.

Wer eine Erstattung zu erwarten hat, wird in die nächsten Tagen einen geänderten Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen. Erfolgt die Erstattung erst nach dem 31. März, wird das Finanzamt die Rückzahlung ab dem 1. April mit 0,5 Prozent je vollem Monat verzinsen.