An den Fahrzeughalter - denn der habe die „von ihm allein zu tragenden Kosten verursacht“ - sollten sich Detlef und Michael Fürstenberg in Sachen Anwaltskosten halten. Das schrieb die Bußgeldstelle in Kassel am 12. Juni 2013.

Zum Pannen-Verfahren wurde mitgeteilt: „Dies stellt die übliche Vorgehensweise dar.“