Endlich Sommer! Zumindest bis heute verwöhnt uns das Wetter mit Werten jenseits der 30 Grad. Doch wo Sonne, da auch Schatten. Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt. Die WAZ zeigt auf, was in der Hitze geht – und was nicht.

Grillen im Park
In allen öffentlichen Grünanlagen darf kostenlos und ohne Genehmigung auf Standgrillgeräten gebrutzelt werden. Die Stadt empfiehlt den Ümminger See und Neggenborn in Langendreer, Im Bergefeld in Sundern, Am Henkenberg in Stiepel und den Chursbusch in Dahlhausen. Verboten ist Grillen im Stadtpark und Westpark (bis auf den ausgewiesenen Bereich östlich der Gahlenschen Straße).

Abfälle
Wer in der Öffentlichkeit grillt, hat seine Abfälle anschließend gefälligst zu entsorgen. Das dient nicht nur der Natur, sondern auch der Geldbörse: Schmutzfinken drohen 15 Euro Verwarnungsgeld.

Gartenpartys
Der Klassiker im Sommer. Auch wenn’s schwer fällt: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Gespräche und Musik sind entsprechend zu drosseln. Sonst kann das „Stören Dritter“ mit 35 Euro geahndet werden. Tipp: Die Nachbarn einfach mit zur Party einladen.

Zelten an der Ruhr
Vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt – aber verboten. Alkohol, Lärm, offene Feuer, zerstörte Sträucher: „In den letzten Jahren kam es leider immer wieder zu Auswüchsen“, berichtet die Stadt. Nun gilt: Tagescamper sind willkommen. Das Übernachten im Zelt wird aber nicht mehr geduldet.

Baden im Teich
Steht auch auf dem Index. 10 Euro berappt, wer zum Beispiel in den Stadtparkteich springt. Wer Abkühlung an einem Brunnen sucht, muss lange suchen: 13 der 26 Bochumer Brunnen sind wegen technischer Störungen, Diebstahl und Vandalismus außer Betrieb.

Oben ohne im Freibad
„Das braucht Fingerspitzengefühl“, sagt Behördenchef Klaus Retsch. Grundregel: Beim Sonnen dürfen sich die Damen entblößen – im Wasser besser nicht. Das könnte als Erregung öffentlichen Ärgernisses geahndet werden – wie übrigens auch Sex im Freien, der mit 150 Euro zu Buche schlägt.

Flip-Flops am Steuer
Die Polizei rät dringend davon ab. Die Sommer-Pantinen sind nicht ausdrücklich untersagt. Bei einem Unfall wird aber ein Schuh daraus: Die Versicherung kann die Zahlung verweigern.