Bochum.. Die 33-jährige Arzthelferin, die im September 2011 ihren Liebhaber (36) umbrachte, um ihre damalige Ehe mit einem Arzt nicht zu gefährden, hat ihrem Rechtsanwalt die Urheberrechte an ihrer unfassbaren Geschichte übertragen. Die Tat, für die das Schwurgericht vor einem Jahr eine lebenslange Haftstrafe verhängt hatte, ging in die Bochumer Kriminalgeschichte ein.

Eines der spektakulärsten Verbrechen Bochums - der Mord einer damaligen Arzt-Ehefrau (33) an ihrem Liebhaber und zugleich Vater ihres Säuglings - wird eventuell einmal als große Geschichte im Fernsehen oder als Buch erscheinen. Wenn dieses Drama aus Sicht der Täterin erzählt würde, dann dürfte dies aber nur mit Zustimmung ihres Rechtsanwalts passieren. Denn die 33-Jährige hat die Urheber-Nutzungsrechte an dem Fall an Egbert Schenkel übertragen, der sie verteidigt hatte.

Hintergrund ist das enorme Interesse der Öffentlichkeit an diesem Mordfall. Die 33-Jährige hatte am 2. September 2011 einen Börsenmakler (36) in seiner Wohnung im Ehrenfeld mit einer Überdosis Morphium und Beruhigungsmitteln heimtückisch betäubt und gleichzeitig vergiftet und danach mit einem Käsemesser 14-mal auf ihn eingestochen, um auch ganz sicher zu sein, dass er tot ist.

Zwei Hiebe trafen das Herz. Sie wollte verhindern, dass ihre Affäre in ihrer damaligen Arztfamilie bekannt würde. Sie ahnte, dass der Junge, den sie erst zehn Tage vorher geboren hatte, nicht von ihrem Ehemann, sondern von dem Börsenmakler gezeugt worden war. Vor einem Jahr wurde sie wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

JustizAnwalt könnte auf Unterlassung und Schadensersatz klagen

Schenkel hatte den „Urheber-Nutzungs-Vertrag“ mit seiner Mandantin bereits lange vor dem Urteil geschlossen. „In erster Linie“, sagte er auf WAZ-Anfrage, wollte er seine Mandantin und ihr Kind vor den Medien schützen. Er habe ungemein viele Anfragen aller Art aus ganz Deutschland erhalten, darunter namhafte Rundfunkanstalten, aber auch andere Journalisten und Autoren. „Hinzu kommt, dass diese Geschichte nicht von fremden Dritten finanziell ausgeschlachtet werden sollte, ohne dass diese mit der Sache jemals etwas zu tun gehabt hatten“, erklärt Schenkel.

Im Prozess hatte die Mörderin fast komplett geschwiegen. Sollte sie selbst ihre Geschichte aus ihrer Sicht einmal veröffentlichen oder veröffentlichen lassen, egal in welcher Form, müsste sie Schenkel einbinden. Andernfalls könnte er auf Unterlassung klagen und Schadensersatz fordern; was für den Beklagten sehr teuer werden kann. Andererseits hat Schenkel jederzeit selbst das Recht, die Geschichte aus der Sicht seiner Mandantin zu verwerten, wenn auch natürlich nur unter Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht. Allerdings hat er dies zunächst nicht vor, weil er wegen seiner anwaltlichen Tätigkeit „weder Zeit noch Muße“ dazu habe.

Der Fall hat vor allem die Beteiligten auf Opferseite belastet. Er tut dies bis heute und wohl für immer. Aber auch Schenkel musste, wie er sagt, „die emotionale Wucht verarbeiten“, die in diesem außergewöhnlichen Fall steckte. „Ich bin doch kein Eisblock.“

Die Verurteilte arbeitet in der JVA in der Kleiderkammer. Monatslohn: rund 240 €. Davon darf sie ein Drittel verbrauchen; zwei Drittel hält die Justiz ein - für Gerichtskosten und Entlassungsgeld. Zweimal im Monat darf sie ihr Kind sehen (jeweils 45 Minuten). Es wächst in der Familie ihres Ex-Mannes auf. Die Justiz hat der 33-Jährigen eine Rechnung für das Verfahren zugeschickt: ein fast sechsstelliger Euro-Betrag.