Zweimal hatte der 15-jährige Schüler aus Wattenscheid am 17. Oktober '08 auf einen Gegner (16) von hinten eingestochen. Dafür wurde der Täter am Freitag vom Landgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt.
Bei der Tat auf einem Schulhof in Wattenscheid hatte der Täter seinem Bruder bei einer Schlägerei mit zwei anderen Jugendlichen helfen wollen. Plötzlich zückte er ein Butterfly-Messer und rammte es einem der Jungen in den Rücken. Die Klinge traf auch die Lunge. Lebensgefahr. Ein Notarzt rettete den Schwerverletzten. Heute ist er weiterhin wieder genesen.
Bedingter Tötungsvorsatz nicht nachweisbar
Angeklagt war versuchter Totschlag. Weil der Täter den Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe soll. Das aber konnte vor der 3. Strafkammer nicht nachgewiesen werden, so dass das Urteil auf gefährliche Körperverletzung lautete. In der Strafe mitberücksichtigt wurden auch weitere Straftaten - er hatte einen Mitschüler im Sportunterricht verprügelt sowie eine Kappe gestohlen. Er war im Grunde geständig.
Der Prozess war aus Gründen des Jugendschutzes nicht öffentlich.