Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst geurteilt, dass ein adoptiertes Kind, das vom einen Partner in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mitgebracht wurde, vom Lebenspartner adoptiert werden darf. Das teilt die Rosa Strippe in Bochum mit.
Dieses Urteil habe sich ergeben, weil der Gesetzgeber beispielsweise auch schon zugelassen habe, dass ein gleichgeschlechtlicher Partner das leibliche Kind seines Partners adoptiert. Auch in heterosexuellen Beziehungen sei eine so genannte sukzessive Adoption möglich, berichtete der Deutschlandfunk.
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber jetzt Zeit bis Juni 2014, das Adoptionsrecht entsprechend anzupassen, teilt die Rosa Strippe mit.
„Wir begrüßen dieses Urteil sehr, denn eine so eklatante Benachteiligung von Regenbogenfamilien ist im Interesse der Kinder nicht mehr länger hinnehmbar“, ließ Markus Chmielorz, Leiter der Beratungsstelle der Rosa Strippe, wissen. Außerdem sei die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften Homosexueller mit der traditionellen Ehe längst überfällig, merkte er an.