Bochum. Mit einer „Aktionswäsche“ warb ein Bochumer Teppichhandel im Sommer 2012 in seinen Prospekten. Für viele Kunden entpuppte sich das Angebot als Wucher: Das Geschäft stellte plötzlich horrende Forderungen. Nun verhandelte das Amtsgericht. Doch eine Entscheidung musste die Kammer nicht mehr fällen.

„Handwäsche nach persischer Tradition, ab 8,90 Euro per qm“: In Prospekten und Anzeigen wirbt das Geschäft für seine „Aktionswäsche“. Im Sommer 2012 war es eine 78-jährige Leserin, die drei Läufer reinigen ließ – und 3400 Euro zahlte. Sie habe sich überrumpeln lassen, sagte sie ihrem Anwalt, der gegen den Teppichhandel klagte.

Kurz vor der Verhandlung kam es zur Einigung: Die 78-Jährige erhielt 2000 Euro zurück. Nicht mehr als ein Trostpflaster: „Bei mir“, versicherte Siavash Alipour von der Teppich-Galerie David am Südring, „hätte die Dame für die Reinigung 220 Euro bezahlt.“

4500 Euro für vier Teppichreinigungen

Übers Ohr gehauen fühlt sich auch ein 72-jähriger Bochumer. Er war 2012 bei einer Verbrauchermesse in Dortmund auf den „Aktionspreis“ des Teppichhandels aufmerksam geworden. „Mein Mandant ließ vier Teppiche und Läufer reinigen. Dafür wurden 4500 Euro berechnet“, sagt Anwalt Dierk Dunschen.

Dem Rentner sei es noch gelungen, den Preis auf 3200 Euro herunterzuhandeln. „Die allerdings musste er in bar zahlen. Sonst hätte er seine Teppiche nicht zurückbekommen.“

Amtsgericht gab Kunden Recht

Wie die WAZ-Leserin forderte auch der 72-Jährige 2000 Euro von dem Teppichhändler zurück. „Diese Preise sind sittenwidrig, zumal die erfolgte Reinigung mangelhaft war: Die Teppiche wellen sich bis heute“, schildert Dierk Dunschen.

Das Amtsgericht gab dem Kunden weitgehend Recht. Zwar verwies Richter Paul Kimmeskamp darauf, dass das (bei dem 72-Jährigen daheim besiegelte) Geschäft „nicht unter Druck“ zustande gekommen sei; der Kunde habe ausreichend Zeit für den Vertragsabschluss gehabt. 800 Euro pro Teppich seien gleichwohl viel zu viel.

Verfahren häufen sich

Schon vor der Verhandlung hatte die bundesweit agierende Teppich-Großfamilie eine freiwillige Zahlung von 1600 Euro angeboten. Der Vergleichsvorschlag des Richters, dem beide Parteien vorerst zustimmten, liegt in der Mitte: 1750 Euro erhält der Rentner zurück.

„Die Einigung“, beeilte sich der Anwalt des Teppichhändlers mit Blick auf den WAZ-Berichterstatter im Gerichtssaal zu betonen, „erfolgt ohne Präjudiz.“ Soll heißen: Nicht jeder Kläger dürfe mit einem ähnlichen Entgegenkommen rechnen. Teppich-Klagen wird es wohl auch künftig geben. „Die Verfahren gegen die ,Aktionswäsche’“, so der Richter, „häufen sich.“