Bochum. . Ein 28-jähriger Bochumer hat am Freitag vor Gericht gestanden, in 6359 Fällen über Ebay Werkzeugmaschinen verkauft zu haben, die er gar nicht liefern konnte. 923.737 Euro haben die Kunden bezahlt, dann aber keine Waren erhalten. Dem Mann drohen über vier Jahre Haft.
So einen riesigen Umfang an mutmaßlichen Gaunereien bekommt das Schöffengericht nur selten auf den Tisch. In nur wenigen Wochen Anfang 2011 soll ein 28-jähriger Bochumer in 6359 Fällen Werkzeugmaschinen über die Internetplattform Ebay verkauft haben, obwohl er die hochwertigen Akkuschrauber, Bohrmaschinen und ähnlichen Geräte gar nicht liefern konnte.
Laut Anklage haben die Kunden 923.737 Euro für die Waren bezahlt - nach der Vorkasse aber in die Röhre geguckt. Nur weil sie über das Käuferschutzsystem PayPal versichert waren, bekamen sie ihr Geld zurück. Laut Anklage hat ihnen PayPal 593.000 Euro erstattet, aber auch die übrigen sollen Kunden inzwischen entschädigt worden sein.
Mit seiner Internet-Firma hatte der Bochumer erst in Herne, dann in seiner Heimatstadt Werkzeugmaschinen namhafter Hersteller aus dem Ausland verkauft. Liefern durfte er aber nur nach Frankreich; so war die Gebietsabsprache mit dem Hersteller. Nach internen Querelen stellte dieser aber die Lieferungen wieder ein. Trotzdem soll der Bochumer die Werkzeuge einfach weiter bei Ebay angeboten haben. Als sich die Beschwerden der französischen Kunden häuften, sperrte Ebay seine Konten. Gesperrt wurden auch die PayPal-Konten. Vier Wochen saß der Händler in U-Haft.
Beute "teilweise verschleudert"
Viele 100.000 Euro von der Beute soll er zuvor von seinem eigenen Bankkonto in Herne abgehoben haben. Erstattet hat er an PayPal angeblich nichts. Der Angeklagte ist geständig, seine Firma längst platt. Vor Gericht sagte er: „Ich habe kein Einkommen und lebe bei meinen Eltern.“
Die Beute, sagte Verteidiger Andreas Kost, habe sein Mandant „teilweise verschleudert“. „Er hat an der einen oder anderen Pokerrunde teilgenommen.“ Viel Geld sei aber auch zur Rettung der Firma eingesetzt worden - und jetzt verloren.
Das Schöffengericht fällte aber trotz des Geständnisses kein Urteil. Das überlässt es jetzt dem Landgericht. Grund: Ein Schöffengericht darf nur bis zu vier Jahren Haft verhängen. Das könnte nicht ausreichen, meinte das Gericht. Deshalb gab es den Fall hoch ans Landgericht.
Das Schöffengericht, das zum Amtsgericht gehört, besteht aus zwei Laienrichtern und einem Berufsrichter. Es verhandelt Fälle, die schwerwiegender sind als beim Einzelrichter, aber von der Straferwartung kleiner als beim Landgericht. Die neue Verhandlung am Landgericht wird wohl erst in mehreren Monaten stattfinden. Der Angeklagte hofft auf eine Bewährungsstrafe.