Bochum.. Zwei Männer haben am Donnerstag vor Gericht gestanden, mit einem zuvor in einem Wohnhaus gestohlenen Schlüssel in ein Juweliergeschäft in der Bochumer Innenstadt eingedrungen zu sein und Schmuck im Wert von 169.000 Euro erbeutet zu haben.

Die beiden Einbrüche in eine Wohnung und Juweliergeschäft sollten eine „todsichere Sache“ sein, eine „saubere Arbeit“, erzählte am Donnerstag ein Angeklagter (45) vor dem Landgericht. So habe es ihm ein Komplize vor der Tat versichert. Mit „sauber“ hatte jener Komplize aber wohl nicht „sauber“, sondern nur „risikolos“ gemeint. Davon konnte aber keine Rede sein. Schließlich stehen seit gestern zwei der mutmaßlichen Einbrecher vor Gericht. Und der Name des Dritten, der von der „sauberen“ Sache gefaselt haben soll, wurde ebenfalls offenbart.

In der Nacht auf den 16. Juni 2012 - so der Vorwurf - sollen die beiden Angeklagten (45, 55), ein Duisburger und ein Düsseldorfer, sowie ein bisher nicht gefasster Komplize in unterschiedlicher Arbeitsteilung einen Einbruch in das Wohnhaus eines Juweliers in Bochum begangen haben. Außer einer Uhr im Wert von 6000 Euro wurde dort angeblich ganz gezielt der Schlüssel für das Juweliergeschäft in der Bochumer Innenstadt erbeutet. Laut Anklage fuhren die drei mit einem Auto unverzüglich zum Geschäft und drangen mit Hilfe des Schlüssels in die Räume ein. Einer schlug eine Vitrine ein. Insgesamt sammelten sie dann Schmuck im Gesamtwert von 169.000 Euro ein.

Angeklagter nannte den Namen des bisher unbekannten Mittäters

Allerdings wurde bei der Tat ein „stiller Alarm“ ausgelöst: Ohne dass die Männer es merkten, sausten mehrere Streifenwagen herbei. Als die Einbrecher mit dem Schmuck in einer Reisetasche flüchten wollten, wurden zwei von ihnen zeitnah gefasst. Den Schmuck hatten sie vorher weggeworfen. Der Dritte im Bunde konnte allerdings entkommen, laut Anklage mit Schmuck im Wert von immerhin noch 25.000 Euro.

Nach der Anklageverlesung zogen sich alle beteiligten Strafjuristen und die Schöffen zu einem „Rechtsgespräch“ zurück. Nachher legten die beiden Angeklagten im Wesentlichen ein Geständnis ab. Die 1. Strafkammer hatte ihnen für diesen Fall Zugeständnisse gemacht: höchstens zwei Jahre Haft auf Bewährung für den 45-Jährigen (nicht vorbestraft), höchstens dreieinhalb Jahre Haft für den 55-Jährigen (vorbestraft). Der Jüngere sollte für diese Milde aber noch mehr als nur ein Geständnis bieten: den Namen des dritten Mittäters. Er lieferte ihn.

Wenn seine Angaben stimmen, war es ein Mann aus Tuzla in Bosnien, 35 bis 45 Jahre alt. In einem Eiscafé in Düsseldorf habe dieser Mann für die „saubere“ Tat in Bochum geworben. Der Staatsanwalt notierte alles mit, was der Angeklagte zu dieser Person preisgab. Am nächsten Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.