Bochum. . Dreieinhalb Jahre Haft hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag für einen Bochumer Autofahrer gefordert. Er sei vorsätzlich in das Heck eines vor ihm fahrenden Opel gefahren. Damals waren vier Menschen teilweise schwer verletzt worden.

Nach einem schweren Unfall auf der Universitätsstraße in Höhe der A43 hat Staatsanwalt Danyal Maibaum am Dienstag vor dem Schwurgericht dreieinhalb Jahre Haft für einen Autofahrer (39) aus Bochum gefordert. Der Ankläger ist überzeugt, dass der Angeklagte am 26. Juni 2011 um 23.35 Uhr mit seinem Mitsubishi Colt vorsätzlich einen Opel Corsa gerammt hatte. Mit 2,8 Promille Alkohol im Blut und über 100 km/h soll er von hinten seitlich versetzt in den Kleinwagen gerast sein. Der Opel, in dem vier Menschen saßen, geriet ins Schleudern und prallte gegen zwei Verkehrsschilder, einen Lichtmast und einen Kantstein. Die Insassen wurden teils schwer verletzt. Sie litten auch psychisch stark.

Zum Prozessbeginn im Juni hatte der Staatsanwalt dem Angeklagten (U-Haft) einen versuchten Mord vorgeworfen. Es gab Hinweise, dass er sich mit dem Unfall selbst hatte töten wollen, nachdem er eine schwere Ehekrise gehabt hatte. Den Tod der anderen soll er billigend in Kauf genommen haben. Eine klare Suizidabsicht und damit ein Mordversuch waren jetzt nach Ansicht des Staatsanwalts aber nicht mehr eindeutig beweisbar. Trotzdem blieben ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine gefährliche Körperverletzung.

Am 1. Oktober plädiert der Verteidiger. Am 10. Oktober ergeht das Urteil.