"Nochmal Glück gehabt, das stand nun wirklich auf der Kippe", sagte Richter Peter Löffler am Freitag zum Angeklagten (60). Dieser hatte achtmal seine Enkelin (8) missbraucht. Aber die von Staatsanwältin Sabine Wenzel geforderte Gefängnisstrafe (18 Monate) verhängte die 8. Strafkammer nicht.

Sie setzte diese 18 Monate vielmehr zur Bewährung aus. Das war nicht nur wegen der Verbrechen an sich umstritten, sondern auch, weil der Großvater im Tatzeitraum (Mai bis Juli 2008) bereits unter laufender Bewährung nach einer Verurteilung wegen Internet-Betrugs gestanden hatte (zwei Jahre Haft auf Bewährung).

Der Angeklagte hatte es sexuell ausgenutzt, dass seine Enkelin 14-tägig zu ihm und seiner Ehefrau zu Besuch kam und dann auch dort übernachtete. Wenn er mit ihr - gemeinsam - duschte oder sie zu Bett brachte, verging er sich an ihr durch massive Berührungen im Intimbereich. Richter Löffler sagte zwar, dass diese Taten "ganz, ganz schäbig" seien, andererseits auch "an der unteren Grenze des denkbaren Missbrauchs" lägen. Da kenne man bei Gericht viel schlimmere Übergriffe.

Richter hatten bei Entscheidung "Bauchschmerzen"

Bei der Strafaussetzung zur Bewährung hatte er zwar "Bauchschmerzen". Aber er verwies auch auf das lückenlose Geständnis. Außerdem seien bei dem Kind keine seelischen Schäden feststellbar. Nicht zuletzt sah er "eine günstige Sozialprognose", denn die Enkeltochter hat heute wie auch die Kindesmutter keinen Kontakt mehr zu ihm. "Wir sind überzeugt, dass er nicht mehr mit Strafgerichten zu tun haben wird." Er fügte hinzu: "Wir hoffen das jedenfalls."

Das Vertrauen "aufs Schamloseste ausgenutzt"

Vor Gericht wirkte der Angeklagte allerdings nicht sehr einsichtsfähig. Als er das Kind sexuell angefasst habe, erzählte er den Richtern, habe es gesagt: "Schön, Opa." Da habe er weitergemacht. Die Staatsanwältin warf ihm einen Mangel an Selbstkritik vor. Und: Er habe das Vertrauen des Kindes und seiner Tochter, der Kindesmutter, "aufs Schamloseste ausgenutzt und missbraucht". Ob sie Revision einlegt, ist noch unklar.

Ans Licht gekommen waren die Taten, nachdem sich das Kind seiner Mutter offenbart hatte. Darüber brach der Kontakt zum (Groß)Vater ab. Als Bewährungsauflage muss der Täter 400 Euro ans Kinder- und Jugendheim Overdyck zahlen. Er ist zurzeit "geringfügig beschäftigt".