Bochum. . Wegen Kindesmissbrauchs hat das Landgericht am Dienstag einen 48-jährigen Lkw-Fahrer zu einer Haftstrafe auf bewährung verurteilt. Er hatte sich mehrfach an zwei Freundinnen seiner Tochter vergangen.

Wegen sexueller Übergriffe auf zwei Freundinnen (damals 12, 13) seiner 15-jährigen Tochter hat das Landgericht am Dienstag einen 48-jährigen Lkw-Fahrer zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der allein erziehende Wattenscheider hatte im Prozess gestanden, die Kinder zwischen Juli 2010 und Juni 2011 in insgesamt vier Fällen an den Brust- und den Gesäßbereich gefasst zu haben, während sie bei seiner Tochter zu Besuch waren. Als Vorwand für seinen Kindesmissbrauch hatte er erklärt, sie nur kitzeln zu wollen.

Aufgeflogen waren die Taten, nachdem er mit seiner zweiten Tochter (17) nach ihrem Auszug Streit ums Kindergeld gehabt hatte. Sie hatte ihren Vater daraufhin wegen der Übergriffe angezeigt. Bereits früher hatte die Justiz gegen ihn wegen des Verdachts eines sexuellen Übergriffs ermittelt, das Verfahren war aber mangels Beweisen eingestellt worden.

Die 3. Strafkammer verhängte jetzt Bewährungsauflagen gegen den arbeitslosen Täter: 200 Sozialstunden, ein Verbot, mit den Opfern Kontakt aufzunehmen, und eine Sexualtherapie. Der 48-Jährige sah denn auch ein, dass er etwas gegen sein Problem unternehmen muss.

Richter Johannes Kirfel warf ihm vor, dass er damals als Gastgeber zu besonderem Respekt und zur Achtung der körperlichen Integrität der Kinder verpflichtet gewesen sei. Darüber habe er sich gröblichst hinweggesetzt.

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses zunächst alles bestritten. Erst als ihm ganz akut U-.Haft wegen Verdunklungsgefahr drohte, gab er dann doch alles zu.