Bochum. . Weil sie ihren Ex-Arbeitgeber auf Facebook beschimpft hatten, mussten zwei Pflegekräfte aus Bochum zweimal vor ein Arbeitsgericht. Ein Pflegedienst hatte sie auf Unterlassung verklagt. Am Ende kam ein Vergleich heraus.

Wer auf dem Internetportal Facebook über seinen Ex-Arbeitgeber herzieht, kann mächtig Ärger bekommen. Diese Erfahrung haben eine Familienpflegerin (21) und ein Altenpfleger (32) aus Bochum gemacht. Zweimal mussten sie vor Gericht erscheinen, weil ihr Ex-Arbeitgeber, ein Bochumer Pflegedienst, sie verklagt hatte.

Die beiden hatten in der Probezeit ihre Kündigung erhalten. Sie erfuhren davon, als sie arbeitsunfähig gemeldet waren. Darüber waren sie so verärgert, dass sie auf Facebook gegenseitig ihrem Unmut freien Lauf ließen. Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm hatten sie über den Pflegedienst geschrieben: „Quizfrage: was passiert beim […], wenn man nicht der meinung des egozentrischen chef ist und dann auch noch die frechheit besitzt dazu zu stehen?“ - „Man wird gekündigt, per telefon. Armseliger saftladen und arme pfanne von chef. Hat noch nicht mal den arsch in der hose selbst anzurufen.“ - „Nun wird er eben den sturm ernten. Man verarscht mich nicht und die pfeife schon gar nicht.“ - „Ich liebe meinen Job auch total, hat aber nix mit diesem Drecksladen zu tun.“

Darüber war wiederum der Pflegedienst alles andere als erfreut. Per Klage forderte er die beiden unter Androhung eines Zwangsgeldes auf, die Schmähungen auf Facebook zu unterlassen. „Uns geht es in erster Linie um den guten Ruf“, sagte ein Vertreter der Firma gestern am Rande des Prozesses. Man sei schon lange am Markt.

Facebook ist „kein abhörsicherer Raum“ und „keine geschlossene Anstalt“

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum im Februar die Klage aber abgeschmettert: Erstens seien die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt und zweitens nicht öffentlich. Das sah der Pflegedienst aber ganz anders - und zog am Mittwoch in die zweite Instanz. Dort fand er mehr Gehör als in Bochum.

Die Beklagten sagen, dass sie davon ausgegangen seien, nur unter vier Augen über den Pflegedienst abgelästert zu haben. Das ließ die 5. Kammer des LAG aber offen. Und tatsächlich hatte der Kläger eigenen Angaben zufolge über einen weiteren Mitarbeiter, der den Dialog der Beklagten mitgelesen hatte, von der Beschimpfung erfahren. Richterin Kornelia Kania stellte denn auch klar: Facebook sei „kein abhörsicherer Raum“ und „keine geschlossene Anstalt“.

Am Ende einigten sich die Parteien auf Vorschlags des Gerichts auf einen Vergleich. Tenor: Die Beklagten halten ihre Äußerungen auf Facebook nicht weiter aufrecht, versichern, die Einträge bereits gelöscht zu haben, und werden auch künftig auf Facebook „keinerlei herabwürdigende Äußerungen“ über die Firma veröffentlichen.

Das Klima zwischen den beiden Parteien war auch vor dem LAG noch erkennbar gereizt. Dabei waren die Kündigungen nach Angaben des Klägers bereits vor anderthalb Jahren ausgesprochen worden.

Die Kosten des zweiten Instanz werden geteilt, die der ersten Instanz zahlt der Kläger.