Bochum. . In nur zehn Tagen hatte ein 24-jähriger Mann sechs Abo-Verträge mit dem Bezahl-Sender „Sky“ abgeschlossen, ohne bezahlen zu können. Er wollte nur die ausgehändigten Receiver erbeuten. Dafür wurde er zu 23 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

In nur zehn Tagen hatte ein 24-jähriger Mann sechs Abo-Verträge mit dem Bezahl-Fernsehsender „Sky“ abgeschlossen. „So viel Fernsehen braucht kein Mensch“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher am Montag. Der 24-Jährige hatte sich die Verträge erschlichen, um an die mitgelieferten Empfangsreceiver zu gelangen und sie dann zu verticken. 320 Euro kostet so ein Ding.

Der Angeklagte war nahezu im Tagesrhythmus in Elektrofachmärkte in Bochum, Dortmund, Essen und Düsseldorf gegangen und hatte zwölfmonatige Aboverträge für den „Sky“-Empfang unterschrieben. In den Märkten wurden ihm jeweils eine Zugangskarte (35 Euro) und ein Empfangsreceiver ausgehändigt. Gleichzeitig wurde die Karte für die Sky-Programme freigeschaltet. Der Betrüger hinterließ zwar seinen Ausweis, aber sein Konto war nicht gedeckt. Die Lastschriftverfahren liefen ins Leere. Da war es eine Frage der Zeit, wann die Polizei bei ihm vor der Tür stand. Über 2000 Euro Schaden hatte er angerichtet. Wäre er wegen der unintelligenten Tatbegehung nicht so schnell erwischt worden, wäre der Schaden noch höher. „Ich bin davon ausgegangen, solange weiterzumachen wie es funktioniert“, gestand der Angeklagte.

Mit der Beute wollte er seinen damaligen Drogenkonsum finanzieren. Seit seinem zwölften Lebensjahr rauchte er Marihuana und geriet dadurch wiederholt in kriminelle Machenschaften. Bis zu sieben Gramm will er pro Tag gekifft haben - eine gewaltige Menge. Schon mehrfach wurde er zu Bewährungsstrafen verurteilt. Vielfacher Betrug mit Handy-Verträgen, Körperverletzung, Unterschlagung, Drogendelikte - all dies steht auf seinem staatlich geführten Sündenkonto.

Täter kann „Weihnachten“ feiern

Trotzdem muss er jetzt nicht in den Knast. Das hat er vor allem zwei Umständen zu verdanken: einer eigenen Angaben zufolge erfolgreichen Entzugstherapie und dem Kalender. Die Betrügereien mit den Sky-Verträgen liegen bereits über zwei Jahre zurück und wurden aus justizinternen Gründen erst jetzt verhandelt. „Das ist der Grund, warum der Angeklagte heute ein bisschen Weihnachten feiern kann“, sagte der Oberstaatsanwalt. Er beantragte zwei Jahre Haft - wollte sie aber zur Bewährung ausgesetzt haben.

Der Richter griff die Gnade des Anklägers auf und verhängte sogar nur ein Jahr und elf Monate auf Bewährung. „Wir haben nochmal ein bisschen Weihnachten gespielt.“

Früher hatte der Angeklagte in einer Drückerkolonne gejobbt, danach in einer Härterei. Dort war er allerdings allergisch gegen bestimmte Chemikalien, wie er vor Gericht sagte. Jetzt sucht er dringend einen neuen Job.