Bochum. . Der Prozess gegen einen Wattenscheider (50), der seine Tochter (26) in ihrer Jugendzeit vielfach schwer missbraucht haben soll, fand am Dienstag unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen hatte. Gerüchteweise soll Gefahr durch eine Rockergruppe bestanden haben.

Unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen ist am Dienstag am Landgericht gegen einen mutmaßlichen Sexualstraftäter verhandelt worden. Der 50-jährige Wattenscheider soll seine zur Tatzeit minderjährige Tochter in sieben einzelnen Fällen sexuell besonders schwer missbraucht und dabei geschlagen, bedroht und an den Haaren gezogen haben.

Bevor die heute 26-jährige Frau am Dienstag vernommen wurde, haben Wachtmeister die Zuschauer vor der Tür extra per Metalldetektor kontrolliert. Der Angeklagte, der alle Vorwürfe strikt zurückweist, soll Kontakte zu einer bekannten Rockergruppe haben. Gerüchteweise war nach Angaben des Gerichts von einer Gefahr für seine Tochter die Rede. Um die Hauptbelastungszeugin zu schützen, hatte die 10. Strafkammer vorsorglich die Einlasskontrolle angeordnet. Zwischenfälle gab es aber nicht, zumal die Aussage am Ende ohnehin unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht wurde.

„Fast jedes Wochenende, wenn er betrunken war“

Die mutmaßlichen Verbrechen sollen bereits zwischen 1999 und 2003 passiert sein. Damals war die Tochter zwischen 13 und 17 Jahre alt. Die Strafanzeige erstattete sie im vergangenen Jahr.

Eine Aussage machte am Dienstag auch deren Schwester (31). Sie erklärte, ebenfalls durch ihren Vater in ihrer Jugendzeit sexuell schwer missbraucht worden zu sein, bis hin zum Geschlechtsverkehr. „Fast jedes Wochenende, wenn er betrunken war“, sagte sie. Sie sei dadurch damals krank geworden. Ihr ältestes Kind, fürchtet sie, könnte auch vom Angeklagten stammen. Der Frührentner, ein ehemaliger Handwerker, schüttelt oftmals deutlich den Kopf, als seien die Anschuldigungen völlig absurd. Er sitzt in U-Haft und ist mehrfach vorbestraft, allerdings nicht wegen Kindesmissbrauchs.

Der Prozess wird fortgesetzt. Es droht eine lange Haftstrafe.