Bochum. . Ein Neonazi (50) aus Bochum, der auf seiner Hand Nazi-Symbole tätowiert hat, soll einen ausländerfeindlichen Angriff auf einen türkischstämmigen Fußgänger (60) begangen haben. Zum Prozessauftakt gab er sich völlig schweigsam.

Wenn sich bewahrheitet, was in der Anklage steht, dann war es eine besonders ausländerfeindliche Attacke auf einen völlig friedfertigen Fußgänger. Angeklagt ist ein mehrfach vorbestrafter Bochumer (50) mit Nazi-Tattoos an einer Hand. „Hass“ steht auf den Fingern. Die letzten zwei Buchstaben haben die Form einer Doppelsigrune. Auf dem Handrücken ist auch ein Hakenkreuz tätowiert.

Zurzeit verbüßt der kräftig gebaute Mann wegen einer anderen Straftat eine Haftstrafe. Wegen des aktuellen Vorwurfs könnte sich die Zeit im Knast aber noch erheblich verlängern. Am 7. Oktober 2011 soll er einen türkischstämmigen Bochumer (60) , der ihm zufällig entgegenkam, beim Überqueren des Westrings an der Alleestraße grundlos angerempelt und angepöbelt haben. Das Opfer schilderte das gestern vor dem Schöffengericht so: „Er hat mich wie ein Lastwagen angerempelt.“ Ganz bewusst. Sein Handy sei zu Boden gefallen und in Teile zerfallen. „Kennst du mich? Haben wir ein Problem?!“ habe er den Angreifer gefragt. Als Antwort des Angeklagten zitierte das Opfer einen Spruch, der massiv ausländerfeindlich und beleidigend ist.

Angeklagter verhält sich völlig unkooperativ

Weil der Neonazi damals scharfkantige Ringe am Finger trug, soll der 60-Jährige vorsorglich dessen Hand festgehalten haben. „Ich habe Angst bekommen.“ Daraufhin habe ihn der Aggressor mit Pfefferspray besprüht. Nachher habe er nichts mehr sehen können und sei an der Hand verletzt gewesen. Auch ein Zeuge, der tatkräftig dazwischengegangen war, soll leicht verletzt worden sein. Die Polizei konnte den Beschuldigten am Tatort schnappen.

Vor Gericht zeigte sich der Neonazi völlig unkooperativ. Er nannte dem Richter nicht mal sein Personalien; was ihm eine weitere Anzeige einbringen könnte. Auch mit seinem Pflichtverteidiger will er nicht reden. „Ich lehne die Zusammenarbeit ab.“ Zur Sache sagte er ebenfalls kein Wort. Seine Arme hatte er so kraftvoll vor der Brust verschränkt, als würde er seine Bizeps anspannen.

Ein Urteil soll erst am 29. Mai fallen. Wegen uneinheitlicher Zeugenaussagen zum Tatablauf gibt es bisher noch zu viele Unklarheiten. Deshalb muss noch ein weiterer Zeuge vernommen werden.