Bochum. . Er sollte auf seine fünfjährige Nichte aufpassen, stattdessen missbrauchte er sie. Dafür wurde am Freitag ein 29-jähriger Bochumer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Er sollte auf seine fünfjährige Nichte aufpassen und sie beschützen. Stattdessen nutzte er die Situation dazu aus, das Kind sexuell zu missbrauchen. Wegen drei solcher Übergriffe hat das Landgericht am Freitag einen 29-jährigen Bochumer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der arbeitslose Mann war von seiner Schwester zu Hause aufgenommen worden. Wenn sie allein unterwegs war, sollte er auf ihre Tochter achten. Zwischen Februar und April 2011 missbrauchte er aber dieses Vertrauen. Auf dem Wohnzimmer-Sofa zog er sich und das Opfer teilweise aus und verging sich an ihm. Wie es im Urteil hieß, hatte er seiner Nichte ein Ü-Ei angeboten, damit sie sich entkleiden und nichts weitererzählen solle.

Der Täter hatte sich erst im Prozess zu einem Geständnis durchgerungen und zeigte auch Reue. Wäre er erst durch eine quälende Vernehmung des Mädchens vor Gericht überführt worden, hätte ihn das hinter Gitter gebracht. „Seien Sie froh, dass Sie die Kurve noch gekriegt haben. Sonst hätten sie wirklich in den Knast gemusst“, sagte Richter Johannes Kirfel.

500 Euro Schmerzensgeld

Die verhängte Strafe ist die höchste noch zur Bewährung aussetzbare. Sollte der 29-Jährige jetzt in der Bewährungszeit noch wegen irgendeiner weiteren Straftat verurteilt werden, wäre kein Spielraum mehr für eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung. „Sie haben jeglichen Rabatt ausgereizt“, sagte Kirfel.

Die 3. Jugendschutzkammer machte Auflagen: 500 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, eine Sexualtherapie und 200 Sozialstunden.

Aufgeflogen war der Missbrauch, nachdem sich das Kind anderen gegenüber offenbart hatte. Danach musste der Täter aus der Wohnung der Schwester ausziehen.