Bochum. .

War der Angeklagte (25) bei seinem damaligen Disco-Besuch wirklich ein Täter oder vielleicht doch nur das Opfer zweier Türsteher? Diese Frage klärt jetzt das Schöffengericht auf. Neben dem 25-Jährigen auf der Anklagebank sitzen auch zwei Männer (31, 34), die damals als Türsteher in der Disco gejobbt hatten.

Laut Anklage war der 25-Jährige nach einem trinkfreudigen Besuch der Disco im Bermuda-Dreieck von den Türstehern auf die Straße geschickt worden. Es soll Ärger auf der Tanzfläche gegeben habe. Der Bochumer (1,2 Promille) fand das aber unberechtigt. Nach einiger Zeit kehrte er zurück. Dort soll er ein Messer gezückt und einen Türsteher leicht an der Hand verletzt haben. Daraufhin, so die Anklage, hätten ihn die Türsteher bewusstlos geprügelt und ins Gesicht getreten. Er verlor einen Schneidezahn, erlitt Prellmarken im Gesicht, eine Gehirnerschütterung und einen Schnitt am Auge.

Türsteher spricht von einer Art Notwehr

Vor Gericht beteuert er seine völlige Unschuld. „Ich habe das Messer nicht gezogen.“ Der 34-jährige damalige Türsteher schilderte dies aber völlig anders: Der Mitangeklagte habe mit dem Messer in Richtung des Bauches seines Kollegen gestochen und sich als „großer Mann“ aufgespielt. Da habe er ihn überwältigt. Das sei „gerechtfertigt“ gewesen.

Zu dem damals aggressiven Klima passte jetzt auch das Verhalten des Verteidigers des Disco-Gastes. Er herrschte einen anderen Verteidiger wiederholt wüst an, weil ihm dessen Fragen nicht passten. Weil nicht genug Zeugen da waren, wird der Prozess im Sommer ganz neu verhandelt.