Bochum. . Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Weitmar ist am Dienstag ein 30-jähriger Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem verhängte das Schöffengericht ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der Bochumer, ein Schüler und Mini-Jobber, hatte am 21. Juni 2011 um 9.45 Uhr eine 74-jährige Fußgängerin zu Tode gefahren. Sie wollte auf der Hattinger Straße, Höhe Wasserstraße, von der rechten Fahrbahnseite aus in eine Straßenbahn steigen. Die Bahn hatte schon angehalten, wenn auch noch nicht die Türen geöffnet. In diesem Moment kam aus Richtung Linden der 30-Jährige mit seinem 5er-BMW an und überholte zwei Autos vor ihm über eine schraffierte und deshalb verbotene Fläche. Als er wieder rechts einbog, übersah er das Rotlicht, das wegen des Bahnstopps angegangen war, fuhr mit 40 bis 50 km/h über die Kreuzung und wollte rechts an der Bahn vorbei. Dabei erfasste er die Seniorin. Sie wurde zu Boden geschleudert. Einige Stunden später starb sie im Krankenhaus an inneren Verletzungen.

Der Angeklagte war geständig und reuig. Das Rotlicht will er nicht gesehen haben. Der Richter: „Wir gehen davon aus, dass er zeitlebens damit leben muss.“ Auch der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe beantragt.