Bochum. . Ein brutaler Serieneinbrecher (29) ist am Donnerstag zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem schickte ihn das Landgericht in die geschlossene Psychiatrie.
Ein brutaler Serieneinbrecher (29) ist am Donnerstag zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht die unbefristete Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie für Straftäter. Der einschlägig vorbestrafte Täter sei geistig minderbegabt und völlig uneinsichtig, was Verbote angehe, hieß es. Ohne die Psychiatrie, sagte Richter Josef Große Feldhaus, werde der Täter „seinen bisherigen Lebenswandel so fortsetzen“.
Und der war zunehmend kriminell. Zuletzt war der unter Betreuung stehende Bochumer im November durch eine geöffnete Kellertür in eine Wohnung an der Essener Straße eingestiegen und hatte dort bereits mehrere Wertsachen zum Abtransport bereitgelegt. Dann aber wurde er vom Hausherren überrascht und niedergerungen. Dabei wehrte er sich heftig. Die zu Hilfe gerufene Hausherrin bekam Schläge und Tritte ab. Auch in der Polizeizelle machte der Täter Randale, so dass er zum eigenen Schutz gefesselt werden musste. Unsinnigerweise zog er sich in der Zelle auch bis auf die Unterhose aus.
Opfer musste nach Messerstichen vier Tage im Krankenhaus liegen
Seine Umwelt weiß nicht so recht, was in seinem Kopf vorgeht. Das macht ihn unberechenbar. Einmal stach er in Querenburg mit seinem Messer auf den Oberkörper eines Mieters ein, der ihn nach mehreren vorherigen Platzverweisen vom Grundstück vertreiben wollte. Dort hatte der 29-Jährige öfter nach Zigarettenkippen gesucht, um die Tabakreste zu rauchen. Das Opfer musste vier Tage im Krankenhaus liegen.
Außerdem umfasst das Urteil sechs weitere Einbrüche und Diebstähle. Einmal wurde er rabiat, als er im Ruhrpark beim Stehlen eines Pullis erwischt worden war.
Der Angeklagte, ein kleiner, schmächtig gebauter Mann, ist wegen seiner Intelligenzminderung zwar vermindert schuldfähig, trotzdem wusste er genau, dass das, was er da tat, verboten ist. Wegen seiner letzten Tat - der brutale Einbruch - bat er denn auch um Verzeihung. „Entschuldigung. Ich mache das nicht wieder.“
Nach Rechtskraft des Urteils kommt er, zunächst wohl für zwei Jahre, in die Psychiatrie. Die Zeit dort wird großteils auf die Haftstrafe angerechnet.