Bochum. .
Seine blanke Wut auf einen Gefängnisarzt muss ein Ex-Häftling (49) mit 400 Euro Geldstrafe büßen (40 Tagessätze). Dazu verurteilte ihn gestern das Amtsgericht. In einem Schreiben an die Leitung der Krümmede vom 30. Juni 2011 hatte er den Mediziner als den KZ-Arzt „Dr. Mengele“ beleidigt. Außerdem sei er ein „geistig kranker, asozialer, perverser Krimineller“. Der Richter: „Das war in jedem Fall übers Ziel hinausgeschossen.“ Die Beleidigungen seien in keiner Weise berechtigt gewesen.
Der Angeklagte hatte damals dreieinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßt. Der Arzt, meinte er, habe ihn falsch behandelt und falsche Diagnosen gestellt. Er warf ihm „Folterung“ vor. Trotz Rheuma habe der Arzt es erlaubt, dass man ihn in eine Arrestzelle mit enormem Luftzug gesperrt habe. Er habe große Schmerzen gehabt. Der Arzt habe fälschlicherweise behauptet, dass er gar kein Rheuma habe. „Ich bin gefoltert worden - und jetzt werde ich auch noch bestraft.“ Auf eine Anzeige gegen den Arzt hatte er allerdings verzichtet.
Der Angeklagte will gegen seine Verurteilung in Berufung gehen.