Bochum. Nach einem tödlichem Einparkmanöver kam ein Autofahrer aus Bochum am Montag ohne Strafe davon. Er hatte eine Fußgängerin übersehen. Sie starb kurz darauf. Das Strafverfahren wurde eingestellt.
Nach einem tödlichen Einparkmanöver auf der Viktoriastraße ist ein Autofahrer (45) aus Bochum ohne Strafe davongekommen. Er stand am Montag zwar wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor dem Schöffengericht. Aber die Richter stellten das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Als Auflage muss er 1000 Euro an die Verkehrswacht zahlen.
Über diesen Gerichtsbeschluss kam es zum Eklat. Der Rechtsanwalt der Hinterbliebenen verließ aus Protest den Saal. „Das tue ich mir und meinem Mandanten nicht an.“ Der Verzicht auf eine Verurteilung sei „völlig unangemessen“. Schließlich sei dem Angeklagten „ein gravierendes Verschulden“ anzulasten.
Das Unglück passierte am 16. November 2010 um 18.30 Uhr. Eine 75-jährige Frau ging zwischen Gericht und Südring über die Viktoriastraße in Richtung des dortigen Supermarktes. An jedem Arm trug sie eine Tasche. Als sie kurz vor dem Parkstreifen war, wollte der Fahrer (45) einer Geländelimousine rückwärts in eine Parklücke setzen. Er war kurz zuvor vom Südring kommend noch an der Fußgängerin vorbeigefahren. Er wollte zur Bank. Noch bevor er rückwärts in die Lücke einbog, erfasste er mit dem Heck die ältere Dame. Sie schlug mit dem Kopf auf den Asphalt und zog sich einen Schädelbasisbruch und eine massive Hirnblutung zu. Gegen 23 Uhr starb sie im Krankenhaus.
"Ich habe die Dame gar nicht gesehen"
„Ich habe die Dame gar nicht gesehen, konnte sie gar nicht sehen“, erklärte der angeklagte, nicht vorbestrafte Angestellte. Plötzlich habe er „einen Knaller gehört“. Im Verfahren stellte sich aber heraus, dass er beim Rückwärtsfahren wohl nur nach rechts Richtung Parklücke und nicht auch nach links auf die Fahrbahn geblickt hatte. Dort hatte er die Frau erfasst.
„Als sie in den Krankenwagen gehoben wurde, floss richtig Blut“, erinnerte sich ein Augenzeuge (49). Über den Fahrer sagte er: „Er zeigte, dass er sehr traurig war. Er hat gebetet.“ Bis heute nimmt der Angeklagte einmal im Monat psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.
Damals war er 10 km/h gefahren. Das Gericht wertete dies als zu schnell. Trotzdem hielt es die Schuld nicht für so hoch, dass eine Verurteilung unabdingbar sei. Der Staatsanwalt sah dies ebenso.