Bochum..
Ein 55-jähriger Sexualstraftäter, der seit 1993 in Haft sitzt, bleibt weiter eingesperrt. Das beschloss jetzt das Landgericht in Aachen, wo der Mann in der Sicherungsverwahrung einsitzt. Er stammt aus Bochum und wäre bei einer Freilassung womöglich auch dorthin zurückgekehrt. Wie berichtet, war er 1993 in Bochum wegen sexueller Nötigung und Kindesmissbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten sie die Sicherungsverwahrung an. Diese wurde mehrfach verlängert, weil Gutachter ihn für rückfallgefährdet hielten.
Nachdem der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht aber die nachträglich verordnete Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt hatten, hoffte er auf Entlassung. Das lehnte das Landgericht in Aachen aber ab, weil es ihn weiterhin für besonders gefährlich hält. Das erlaubt eine Ausnahmeregelung. Der Häftling wird wohl Rechtsmittel einlegen. Zumal: Der Europäische Gerichtshof hatte ihm bereits 30 000 Euro Haftentschädigung zuerkannt, weil er zu lange eingesperrt sei.