Bochum.. Ungereimtheiten in der Baugenehmigung: Auf juristisch wackligen Füßen sieht Rechtsanwalt Dietrich-Wilhelm Fortmann das Exzenterhaus stehen. Der Bochumer vertritt Friedrich Bischoff, Sprecher der Bürgerinitiative Rundbunker, die seit Jahren gegen den Hochhausbau kämpft.

Auf juristisch wackligen Füßen sieht Rechtsanwalt Dietrich-Wilhelm Fortmann das Exzenterhaus stehen. Der Bochumer vertritt Friedrich Bischoff, Sprecher der Bürgerinitiative Rundbunker, die seit Jahren gegen den Hochhausbau kämpft.

Wie berichtet, war die Initiative vor Gericht mit Eilverfahren gescheitert; nun steht im Februar nächsten Jahres das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an.

Anwalt Fortmann glaubt, Ungereimtheiten in der Baugenehmigung entdeckt zu haben, darunter das Brandschutzkonzept. „Es werden dazu verschiedene Daten genannt als Grundlage für die Baugenehmigung. Einmal ein Konzept vom 15. Mai, mit einer Ergänzung vom 13. Mai 2008, dann der 14. April 2008 mit einer Ergänzung vom 4. Juni 2008. Ich sehe das als unklar an.“ Das werde Gegenstand der Prüfung im Hauptverfahren sein.

"Ein seriöses Brandschutzkonzept"

Dazu erklärt die Stadt auf WAZ-Anfrage: „Das Exzenterhaus hat ein seriöses Brandschutzkonzept. Der Bau eines Hochhauses ist aufwändig, das gilt auch für das Erstellen eines Brandschutzkonzeptes. Die unterschiedlichen Daten kommen daher, dass mit dem Bau der Brandschutz fortgeschrieben wurde. Dabei ist versäumt worden, auch die Daten fortzuschreiben“, so Sprecher Thomas Sprenger, der in den Vorwürfen „keine Substanz“ sehe nach Rücksprache mit dem Juristen der Stadtverwaltung.

Der Rechtsanwalt des Anliegers Bischoff, der in direkter Nachbarschaft zum Bauprojekt wohnt, meint hingegen, so einfach ließen sich Daten nicht ändern. Dietrich-Wilhelm Fortmann: „Wenn wir mit unserem Einwand durchkommen, kann das Verfahren bis ans Oberverwaltungsgericht gehen.“

Adresse des Rathauses fehlte

Exzenterhaus macht Bunker zu Bochumer Landmarke

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Ein weiterer Knackpunkt sei, dass für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans die Adresse des Bochumer Rathauses nicht in der Bekanntmachung mit angegeben worden sei; das treffe insbesondere auswärtige Hausbesitzer, überdies richte sich die Satzung an alle Bürger.

„Das könnte Auswirkungen auf andere Verfahren haben.“ Auch dieses Detail war damals nicht Gegenstand des Eilverfahrens. Der Rechtsanwalt hält damit eine wirksame Rechtsgrundlage für die erteilte Baugenehmigung für strittig.

Somit könnten laut Fortmann noch einige Jahre ins Land gehen, bis die Gerichte endgültig Rechtsklarheit hergestellt haben. Bis dahin seien noch immer „Überraschungen“ möglich, wie etwa einstweilige Nutzungsuntersagungen.

Eine Folge, so Fortmann, könnte sein, dass ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden müsste; „dann könnte der Kläger beantragen, das Gebäude abzureißen“.