Bochum. . Gegen die Bochumer Arztgattin (31), die ihren Geliebten (36), einen Börsenmakler, erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Es ist einer der Aufsehen erregendsten Kriminalfälle Bochums.

Gut zweieinhalb Monate nach einer kriminalistisch Aufsehen erregenden Bluttat im Stadtteil Ehrenfeld hat Oberstaatsanwalt Jochen Kodal Anklage gegen eine Arzthelferin aus Bochum erhoben. Sie lautet auf Mord. Das erfuhr am Dienstag die WAZ. Die 31-Jährige soll am Abend des 2. September ihren Geliebten (36), einen in Frankfurt tätigen Börsenmakler aus Bochum, in seiner Wohnung an der Gilsingstraße erstochen haben.

Der Fall ist ein ungeheures Drama, strafjuristisch und vor allem rein menschlich. Die Angeschuldigte ist mit einem in Bochum niedergelassenen Arzt (41) verheiratet, sie arbeitete auch als Arzthelferin in seiner Praxis. Nebenbei soll sie eine verhängnisvolle Affäre mit dem Banker gehabt haben. Am Ende trug sie ein Kind von ihm unter dem Herzen. Im August wurde es entbunden - darin könnte auch das Tatmotiv liegen. Erst nach dem Verbrechen ergaben DNA-Untersuchungen, dass der Getötete der Vater des Säuglings ist. Der Kleine lebt jetzt bei Angehörigen der Verdächtigen.

Messerstiche ins Herz

Der Ankläger: Oberstaatsanwalt Jochen Kodal. Foto: Karl Gatzmanga
Der Ankläger: Oberstaatsanwalt Jochen Kodal. Foto: Karl Gatzmanga © WAZ FotoPool

Der Mann wurde am Morgen nach der Tat mit schweren Brandverletzungen tot in seinem Bett gefunden. Die Ermittler glaubten erst, dass er Opfer eines Schwelbrandes geworden und wohl bei brennender Zigarette eingeschlafen sei. Bei einer Obduktion der Leiche am selben Tag entdeckten die Rechtsmediziner: Es war ein Verbrechen. Das Opfer hatte gut ein Dutzend Messerstiche erlitten, zwei davon ins Herz.

Schnell geriet die Arztgattin in Verdacht. Noch am selben Wochenende wurde sie verhaftet. In ihrer Wohnung wurde auch die Tatwaffe gefunden, ein Käsemesser. Später wurde bekannt, dass sie dem Banker vor den Stichen Morphium gespritzt und ihm das Beruhigungsmittel Bromezepam in einen Kakao geschmuggelt haben soll.

Lange war unklar, ob die Tat aus rein juristischen Gründen „nur“ Totschlag war. Die Frau hatte erklärt, dass sie sich damals längst wieder für ihren Ehemann entschieden habe und den Banker nur habe betäuben wollen. Demnach sollten die Stiche danach wohl nur ein Tat im Affekt gewesen sein. Tatsächlich lautet der Haftbefehl auch nur auf Totschlag, nicht auf Mord. Nun aber hat Oberstaatsanwalt Jochen Kodal doch Mord angeklagt.

Die Angeschuldigte zeigte sich nach der Mord-Anklage „erschüttert“

Rechtsanwalt Egbert Schenkel, der die Frau vertritt, sagte am Dienstag auf Anfrage der WAZ: „Ich habe schon befürchtet, dass nach den bisher durchgeführten Ermittlungen auch Anklage wegen Mordes beim Schwurgericht erhoben werden kann. Dies ist jetzt auch geschehen.“ Der Strafverteidiger wäre erleichteter gewesen, wenn die Anklage lediglich auf Totschlag gelautet hätte. Die Angeschuldigte ist von ihm bereits unterrichtet worden. Sie reagierte, so Schenkel, „erschüttert“.

Mord wird im Regelfall mit „lebenslänglich“ bestraft, Totschlag mit höchstens 15 Jahren. Im Fall einer verminderten Schuldfähigkeit könnte sich die verhängte Strafe erheblich verringern.

Der Prozess wird wohl erst Anfang 2012 beginnen.