Bochum. Ein Steuerfachangestellter hatte im Mai eine gefüllte 120-Liter-Mülltonne von einer Brücke auf den Sheffieldring in Bochum geworfen - nur so aus einer Laune heraus. Dafür bekam er am Montag eine Haftstraße auf Bewährung.
Die Tat war verrückt und lebensgefährlich: Ein gelernter Steuerfachangestellter (40) hatte nachts eine gefüllte 120-Liter-Mülltonne über ein Brückengeländer auf den Sheffieldring geworfen. Dafür verurteilte ihn am Montag das Schöffengericht zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung und 150 Sozialstunden.
Die Staatsanwältin sprach angesichts der Gefährlichkeit dieser Wahnsinnstat von Russischem Roulette - nur dass dabei allein die Autofahrer das Risiko hätten tragen müssen.
Der Angeklagte hatte in der Nacht des 8. Mai kräftig in einer Kneipe gezecht, eine halbe Flasche Whiskey und Bier, wie er sagte. In seinen Adern flossen damals fast zwei Promille Alkohol. Auf dem Heimweg um 2.20 Uhr stieß er auf der Dannenbaumstraße in der Nähe des Opel-Werks 1 ohne jeden Sinn eine Mülltonne um. Eine weitere schleifte er hinter sich her. Er hievte sie auf die Brüstung und warf sie auf die Fahrbahn. Die graue Tonne zerplatzte in Einzelteile und blieb mitten auf dem Asphalt liegen. Ein Anwohner (48) hatte den Krach gehört und sofort 110 gewählt. Zu einem Verkehrsunfall kam es nicht, das war aber nur purer Zufall. Der Zeuge hatte den Eindruck, dass der Täter die Tonne „beiläufig“ in den Verkehr geworfen habe. Motto: „Weg damit - und weiter.“
„Dar Alptraum eines jeden Autofahrers verwirklicht“
Die Staatsanwältin las dem Angeklagten kräftig die Leviten. Die Tonne sei „wie der Einsatz einer Waffe“ gewesen - „immens gefährlich“. Mit so einer Tat habe sich „der Alptraum eines jeden Autofahrers verwirklicht“. „Jeder, der sowas hört, reagiert mit Entsetzen.“
Der arbeitslose Angeklagte, Vater zweier Kinder, räumte alles ein, verwies aber auf seine hohe Alkoholisierung. „Das tut mir leid. Das war ein Aussetzer.“ Das Gericht hielt ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zugute. Noch am Tatort war er damals festgenommen worden. Er war bisher nur wegen Schwarzfahrens vorbestraft.
Das Urteil ist rechtskräftig. Es erging wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung.