Bochum. .

Die Sanktion gegen einen 16-jährigen Wattenscheider, der im Mai seine Cousine (9) in zwei Fällen auf besonders abscheuliche Weise sexuell erniedrigt haben soll (wir berichteten), ist vom Landgericht weiter verschoben worden. Eigentlich sollte in dieser Woche das Urteil fallen. Aber die Richter wollen erst noch ein zweites psychiatrisches Gutachten einholen. Ein erstes hatte die unbefristete Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie empfohlen. So eine massive Maßnahme gibt es für Jugendliche nur extrem selten.

Die Richter haben überlegt, die Einweisung in eine Psychiatrie zur Bewährung auszusetzen und den Jungen in eine ambulante Therapie zu schicken. Aber keine einzige Einrichtung in Deutschland wollte ihn aufnehmen. Jetzt ist ein Urteil am 21. Dezember geplant. Vor Gericht war der Angeklagte geständig.

Mittäterin (14) wurde bereits verurteilt

Der Angeklagte soll seine Cousine mit Gewalt zu sexuellen Handlungen an sich selbst gezwungen und dies teilweise gefilmt haben. Seine Freundin (14) ist bereits wegen Mittäterschaft zu 15 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie jetzt in einer Einrichtung der Jugendhilfe leben.