Dazu ein Gespräch mit Heike Wieczorek von der Stadt Bochum

An den Ostertagen fliegen Funken, lodern Flammen, brennt und knistert es: Ostern ist die Zeit der tausend Feuer. Aber nicht alles, was gefällt, ist erlaubt. Auch ein Osterfeuer muss sich an Vorschriften halten. Welche das sind, erklärt Heike Wieczorek vom Umwelt- und Grünflächenamt.

Keine Abfälle verbrennen

„Es ist erlaubt, trockene, unbehandelte Hölzer zu verbrennen. Aber keinesfalls Abfälle wie Autoreifen und so etwas”, sagt sie. Das Brennmaterial müsse gut abgelagert sein, damit Anlieger nicht durch möglichen Geruch belästigt werden. Theoretisch dürfte jeder, auch Privatpersonen, ein Osterfeuerchen machen. Üblich sei, dass Gruppen wie Kindergärten, Kleingartenvereine oder Sportvereine sich am Osterfeuer treffen. Mehrfach betont die Frau von der Stadt, dass dieses Feuer einen traditionellen Hintergrund habe – und eben nicht der Abfallbeseitigung diene. Der Mann von nebenan, der in Gummistiefeln und mit Arbeitskleidung mutterseelenallein seine Gartenabfälle abfackelt – das eben sei kein traditioneller Osterakt, sondern so nicht gedacht.

Abgabestellen für Baumschnitt

In diesem Zusammenhang erinnert Heike Wieczorek daran, „dass es in Bochum ausreichend Stellen gibt, an denen Baumschnitt kostenlos abgegeben werden kann”.

Keine Anmeldung notwendig

Zahlreiche Anrufer melden sich in diesen Tagen bei der Stadt, um sich über die Bedingungen für Osterfeuer zu informieren. Grundsätzlich sei die Zahl der geplanten Feuer in etwa so groß wie in den vergangenen Jahren, schätzt Wieczorek. „In vielen Nachbarschaften beispielsweise haben Osterfeuer eine lange Tradition.” Eine genaue Zahl der in Bochum geplanten Feuer kann die Stadt nicht nennen, was auch damit zusammenhängt, dass die Feuer nicht erst kompliziert angemeldet werden müssen: „Das Gesetz erlaubt Osterfeuer grundsätzlich.”

Bei Regen aufs Feuer verzichten

So lange sich die Bürger an Voraussetzungen halten. Dazu gehöre, darauf zu achten, keine Anlieger zu belästigen. Bei feuchtem Wetter und starkem Wind dürfen die Haufen nicht angezündet werden. Dann sei die Gefahr zu groß, dass Rauch in Wohn- oder Schlafräume ziehe. Die Stadt empfiehlt, das Holz nicht größer als auf ein mal ein Meter zu stapeln und es nicht länger als zwei Stunden brennen zu lassen.

„Möglichst auch Löschmaterial bereitstellen. Man weiß ja nie. . .”, sagt Heike Wieczorek. Außerdem sollte das Holz kurz vor dem Feuer noch einmal umgeschichtet werden, damit Tiere, die sich hier versteckt halten könnten, den Haufen noch rechtzeitig verlassen können. Wem der Regen einen Strich durch das geplante Feuer macht, der hat übrigens schlechte Karten – und viel Arbeit. Nach Ostern das Feuerchen zu machen, sei nicht erlaubt. Dann bleibe wohl nur der Abtransport.

Die Zeit der Osterfeuer beginnt in Bochum am Gründonnerstag. Sie läuft bis einschließlich Ostermontag – allerdings appelliert die Stadt an die Bürger, Karfreitag keine Osterfeuer zu entzünden. „Denn dieser Tag ist der meistgeschützte stille Feiertag”, sagt Heike Wieczorek vom Umwelt- und Grünflächenamt.

Auf jeden Fall müsse an allen Tagen die Nachtruhe eingehalten werden. Diese gilt von 22 bis 6 Uhr.

Mehr Infos zu Osterfeuern in Bochum gibt es im Internet