Bochum.

Bundesweite Beachtung findet ein seit sechs Jahren schwelender Rechtsstreit zwischen der Bochum Marketing GmbH und der Gema. Der Bundesgerichtshof soll in der nächsten Woche in letzter Instanz ein Urteil sprechen.

Wann und wo immer öffentlich Musik gemacht oder gespielt wird, hält die Gema die Hand auf. Von den Veranstaltern kassiert die Verwertungsgesellschaft eine Nutzungsgebühr für die aufgeführten Werke, die an die Komponisten und Texter weitergereicht wird. 2010 wurden auf diesem Weg 735 Mio. Euro verteilt.

Auch BO-Marketing wird bei seinen Stadtfesten zur Kasse gebeten – über Gebühr, wie die Stadtwerber meinen. Beispiel Weihnachtsmarkt: Als Berechnungsgrundlage reklamierte die Gema anfangs das komplette, 30 000 qm umfassende Veranstaltungsareal in der City. Über 100 000 Euro wären dafür fällig gewesen. BO-Marketing bewirkte, dass sich die Gema mit dem Dr. Ruer-Platz (hier steht die Bühne) begnügte. Doch erneut gab’s Misstöne: Während die Gema für den Platz 14 000 Euro in Rechnung stellte, erkannte BO-Marketing nur 270 qm rund um die Bühne als „Gema-Gelände“ an. Schließlich spiele nur hier die Musik – und die auf einem Weihnachtsmarkt sowieso die zweite Geige.

BO-Marketing überwies vier Jahre statt der 14 000 nur 2800 Euro. Die Gema klagte. Strittig sind neben den Abrechnungen für die Weihnachtsmärkte 2004 bis 2007 auch die Gebühren für vier „Gerther Sommer“ und die „Bochumer Westerntage“ 2004 und 2005. Insgesamt 42 000 Euro plus Zinsen fordert die Gema als Nachzahlung. Die Stadtwerber unterlagen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht, das wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision zuließ.

Davon macht BO-Marketing Gebrauch. Am Donnerstag, 27. Oktober, tritt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zusammen. „Das Urteil wird endgültig Klarheit für Veranstalter von Straßenfesten in Deutschland schaffen“, glaubt Andreas Kuchajda, kommissarischer Geschäftsführer von BO-Marketing. Gelinge es nicht, die Gema-Tarife auf ein angemessenes Maß festzuschreiben, stünden eintrittsgeldfreie Feste vielerorts vor dem Aus: zum Leidwesen der Besucher, zum Schaden der Innenstädte und des Handels.