Bochum. .

Nach einem besonders brutalen und abartigen Kindesmissbrauch hat eine Psychiaterin empfohlen, den erst 16-jährigen Angeklagten unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie zu schicken. Aber das Landgericht denkt über eine mildere Sanktion nach.

Das Urteil gegen den 16-jährigen Wattenscheider, der gestanden hatte, seine neunjährige Cousine mehrfach auf äußerst demütigende Weise missbraucht zu haben, ist am Donnerstag vom Landgericht verschoben worden.

An zwei Tagen im vorigen Mai hatte er das leicht behindertes Kind auf einem Schulhof und auf einem Brachgelände in Langendreer geschlagen, getreten und zu abartigen und schmerzhaften sexuellen Manipulationen gezwungen. Das Kind hatten sich teilweise ausziehen müssen. Einmal filmte der Jugendliche diese Tortur per Handy.

Intelligenzgemindert und verhaltensgestört

Wie ein Gerichtssprecher auf WAZ-Anfrage mitteilte, hat eine psychiatrische Gutachterin aus ärztlicher Sicht die unbefristete Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie empfohlen. Diese harte Sanktion ist für einen 16-Jährigen extrem selten. Die Gutachterin schilderte ihn als intelligenzgemindert und verhaltensgestört. Die 3. Strafkammer überlegt aber, ob sie nicht eine mildere Sanktion verhängt. Die Einweisung könnte zur Bewährung ausgesetzt werden und der 16-Jährige in eine Einrichtung der Jugendhilfe geschickt werden. Ein Urteil ergeht am 9. November.

Die Mittäterin des Angeklagten, seine Freundin (14), ist bereits Anfang Oktober zu 15 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Als Auflage schickten die Richter sie in eine spezielle Jugendeinrichtung. Der ganze Prozess ist nicht öffentlich.