Bochum. .
Weil er sich an einem damals erst 13-jährigen Mädchen aus Bochum sexuell vergriffen hat, ist jetzt ein 24-jähriger Bochumer vom Amtsgericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Tat passierte zwar im Einvernehmen mit dem Mädchen, doch das ist für die Strafbarkeit egal: Sexuelle Kontakte zu Menschen unter 14 Jahren sind immer verboten. Die Strafe erging wegen sexuellen Kindesmissbrauchs.
Der Übergriff passierte laut Urteil im Mai 2010 in der Wohnung des Mannes. Das Mädchen (heute 14) war dort mit einer Freundin (14) hingegangen, nur so zum Spaß. Die Ältere soll die 13-Jährige dann bedrängt haben, mit dem Mann zu „schlafen“. Die Anklage ging von vollzogenem Geschlechtsverkehr aus, doch dass es so weit kam, konnte das Gericht nicht feststellen.
Der Angeklagte war nicht geständig.