Bochum. . Schon seit Jahrzehnten erhalten Betriebsräte bei Opel eine Sonderpauschale für Mehrarbeit. Doch zur Zeit zahlt Opel den Betriebsräten in Rüsselsheim deutlich mehr als den Betriebsräten in Bochum.
In der Diskussion um Extrazahlungen für Opel-Betriebsräte kommen immer mehr Zahlen auf den Tisch. Demnach zahlt Opel mit zweierlei Maß: Betriebsräte im Stammwerk Rüsselsheim werden deutlich besser honoriert als Betriebsräte im Bochumer Opelwerk.
Der Bochumer Betriebsratschef Rainer Einenkel dazu: „Die Vergütung der Opel-Betriebsräte ist eigentlich für alle deutschen Werke geregelt. Dennoch ist sie im Bochumer Opel-Werk deutlich niedriger als in anderen Standorten. Wie jetzt in einer Information des Rüsselsheimer Betriebsrates mitgeteilt wurde, erhalten in Rüsselsheim alle Betriebsräte eine monatliche Arbeitszeitpauschale von 300 Euro; Mitglieder des Betriebsausschusses bekommen weitere 1000 Euro zusätzlich.“
Dies gelte jedoch nicht für das Bochumer Werk. Da greife eine per Vorstandsbeschluss festgelegte Vergütungsregel. Laut Einenkel sieht die so aus: „Die Mitglieder des Bochumer Betriebsausschusses bekommen seit Jahrzehnten eine einheitliche und festgelegte Pauschale. Diese Pauschale beträgt ca. die Hälfte der Pauschale, wie sie in Rüsselsheim gezahlt wird.“ Damit seien Zusatztätigkeiten und Sitzungen in Spät- und Nachtschicht, Dienstreisen, ständige Rufbereitschaft und Erreichbarkeit am Wochenende abgedeckt.
Einenkel: „Alle weiteren Mitglieder des Bochumer Betriebsrates erhalten keine zusätzliche Arbeitszeitpauschale. Auch nicht die 300 Euro, die in Rüsselsheim gezahlt werden.“ Die Vergütung sei nie ein Geheimnis gewesen. Dass 31 Betriebsräte im Werk freigestellt seien, begründete er mit dem Hinweis, dass sonst die 5300 Beschäftigten in Früh-Spät- und Mittagsschicht nicht machbar wäre.
Vergütungsregelungen wie die Pauschalierung der Vergütung von Überstunden, können auch für Betriebsratsmitglieder angewendet werden, wird Dr. Thomas Klebe zitiert, Justiziar der IG Metall.
Die Bochumer Opel-Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann fordert regelmäßige Offenlegung der Bezüge aller Betriebsräte, auch, dass die Rüsselsheimer „Selbstbedienungsvereinbarung“ gekündigt werden müsste, damit kein falscher Verdacht (Bestechlichkeit) aufkomme.