Bochum.

Der öffentliche Protest hatte Erfolg: Die Stadt Bochum verzichtet fortan darauf, Kindergeld für behinderte Jugendliche einzubehalten. Und: Es gibt sogar Geld zurück.

Seit dem vergangenen Jahr hatten die Eltern von 31 schwerbehinderten Söhnen und Töchtern auf das Kindergeld verzichten müssen. Das Sozialamt hatte Abzweigungsanträge an die Familienkasse der Arbeitsagentur gestellt. Das ist seit 2008 landesweit möglich. Als Grundlage wird eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster angeführt. Betroffen sind Eltern behinderter Kinder, die volljährig sind und Grundsicherung beziehen. Können die Eltern keine zusätzlichen Kosten geltend machen, unterstellt das Sozialamt, dass mit Zahlung der „Stütze“ sämtliche Ausgaben für den Lebensunterhalt des Behinderten gedeckt sind – und beansprucht das Kindergeld für sich. Die Familienkasse zweigte die Zahlung auf Antrag an die Stadtkasse ab.

„Wem es schlecht geht, der wird zusätzlich bestraft!“, zählte Petra Witt zu den empörten Eltern, die von der Kürzung betroffen sind. Ihr Sohn Maximilian ist spastisch behindert. Seit November 2010 muss die Mutter ohne die 184 Euro Kindergeld über die Runden kommen. Wie mehrere weitere Eltern legte sie Einspruch ein. Die WAZ berichtete im Frühjahr über den Streit. Nunmehr können die Eltern aufatmen. Zwar stehen Entscheidungen ähnlicher Gerichtsverfahren in anderen Städten noch aus. „Wir nehmen aber keine Abzweigungen mehr vor“, bestätigt Stadtsprecher Thomas Sprenger auf WAZ-Anfrage. In den Fällen, in denen das Kindergeld nicht an die Familien gezahlt wurde, sei „in den nächsten Wochen“ mit einer rückwirkenden Erstattung zu rechnen.

Erleichtert sein können auch die Eltern von weiteren 56 jungen Menschen mit Behinderung. Auch für sie hatte die Stadt Abzweigungsanträge gestellt, die mit Blick auf die anhängigen Verfahren u.a. vor dem Sozialgericht Dortmund aber „ruhend gestellt“ wurden. Ihre Kindergeldzahlungen laufen nach dem jüngsten Beschluss der Stadtverwaltung nun regulär weiter.