Bochum. .
Ein Bochumer Schrotthändler (31) ist am Mittwoch wegen Schrott-Diebstahls verurteilt worden. Außerdem hatte er sich 4673 Euro Arbeitslosenunterstützung ergaunert.
Schrott ist bares Geld. Offenbar unter diesem Motto hatte ein Bochumer Schrotthändler (31) in einer riskanten Nacht- und Nebelaktion den Schrott einer Kfz-Werkstatt im Bochumer Norden gestohlen. Dafür kassierte er am Mittwoch vor dem Schöffengericht ein Jahr Haft auf Bewährung. Die Strafe bekam er auch dafür, weil er die Arge beziehungsweise das Jobcenter und damit alle redlichen Steuerzahler betrogen hatte: Er hatte über viele Monate hinweg 4673 Euro Arbeitslosenunterstützung abkassiert, obwohl er heimlich weiter als Schrotthändler seinen Lebensunterhalt verdiente.
Der zweifache Familienvater aus Bochum war in einer Mainacht 2010 zusammen mit einem Kumpel in einem Kastenwagen auf das Gelände der Werkstatt gefahren. Dort lag Autoschrott. Das Duo kletterte über einen Zaun und lud die Schrottteile in den Wagen. Als sie mit der Beute abhauen wollten, stellte sich ihnen der Werkstattbesitzer in den Weg. Doch die Diebe gaben Gas, so dass das Opfer zur Seite springen musste. Der Mann warf dem Fluchtauto noch eine Warnbake vor die Front, so dass die Scheibe zu Bruch ging. Einige Zeit später erkannte er das Auto wieder - und rief die Polizei.
Palaverähnliches Herumdrucksen
Vor Gericht gab der Angeklagte alles zu, allerdings erst nach langem palaverähnlichen Herumdrucksen. Auch den Sozialbetrug räumte er ein. Reue war aber nicht erkennbar. Er zahle zurzeit doch alles zurück, meinte er lapidar.
Er ist reichlich vorbestraft: Urkundenfälschung, Betrügereien, Diebstahl, Hehlerei, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung. Worum es da gegangen sei, fragte Amtsgerichtsdirektorin Rita Finke-Gross. Aber der Mann musste passen: „Ich weiß selber nicht mehr, was ich gemacht habe“. Nicht einmal zu der Körperverletzung und Bedrohung konnte er etwas sagen. „Wissen Sie nicht mehr? Ist aber erstaunlich“, zweifelte die Richterin.
Bewährung gab sie ihm trotzdem, weil sie noch Hoffnung hat. „Er arbeitet fleißig, nur hat er es nicht geschafft, alles in geordneten Bahnen zu lassen.“ Der Angeklagte: „Ich danke Ihnen, dass Sie mir noch eine Chance geben.“