Bochum. .
Nach einem mutmaßlichen Kindesmissbrauch aus dem Jahr 1979 musste am Montag ein 57-jähriger Mann vors Schöffengericht. Allerdings wegen des Vorwurfs der Erpressung.
Der vorbestrafte Familienvater soll um die Jahreswende 2010/2011 herum von seinem Halbbruder (51) erst 10 000 Euro, dann 5000 Euro erpresst haben, andernfalls werde er ihn wegen Kindesmissbrauchs anzeigen. Laut Anklage soll er ihn aufgefordert haben, sofort zur Bank zu gehen und das Geld abzuholen. Sonst poliere er ihm auch „die Fresse“. Es gab dann am Ende aber weder Geld noch Schläge.
Der Angeklagte stritt alles ab. Er habe seinen Halbbruder nur zur Rede stellen wollen, ob er damals tatsächlich ein Kind missbraucht habe. Es geht es um den Stiefsohn des Angeklagten. Dieser hatte aufgrund einer Äußerung den Verdacht erregt, dass sich der Halbbruder seines Stiefvaters im Kindesalter an ihm vergangen haben könnte. Das wollte der Angeklagte beim Verdächtigten zu Hause persönlich klären. Was dort dann aber passierte, bleibt offen. Ein Zeuge (49), der Lebensgefährte des Halbbruders, bestätigte im Kern zwar die Anklage. Doch er lieferte zu viele Widersprüche. Der Halbbruder selbst schied als Zeuge aus, weil er sehr schwer erkrankt ist.
Am Ende stellte das Gericht das Verfahren ohne Strafe ein.
Der angebliche Missbrauch war juristisch auch kein Thema mehr - wegen Verjährung.