Bochum. .

Ein Bochumer Frühstückskoch ist am Donnerstag dafür verurteilt worden, dass er einen Nachtportier im Hotel ausgeraubt hatte. Das Opfer war sein Arbeitskollege.

Das Verbrechen war amateurhaft, töricht und total sinnlos. Ein Frühstückskoch (55) eines großen Bochumer Hotels hatte am 1. Februar 2011 um 4.25 Uhr seinen damals 23-jährigen Kollegen, den Nachtportier, überfallen. Der Frühstückskoch wurde am Donnerstag vom Schöffengericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der Mann arbeitete seit 15 Jahren in dem Hotel. Er kannte sich dort bestens aus. Und er wusste, wo die Kasse stand. In den Tagen zuvor war er krank geschrieben. Gleichzeitig hatte er in dieser Zeit Unmengen Bier und Wodka in sich hineingeschüttet. Er ist alkoholkrank. Auch in den Stunden vor seinem ersten Arbeitstag hatte er sich einen hohen Pegel angetrunken. Benebelt - und völlig unmaskiert - stürzte er in die Rezeption, packte den Portier, einen Studenten, am Hals und am Kragen und zwang ihn, ihm den Schlüssel für die Kasse zu geben. Daraus griff er sich 780 Euro. Den Portier sperrte er in eine Abstellkammer der Personaltoilette und schloss ab.

Räuber trieb sich auf der Flucht tagelang in Bahnhöfen herum - und stellte sich dann

Der Räuber, bis dahin völlig unbescholten, flüchtete damals mit dem Zug nach Köln. Jedenfalls sagte er das vor dem Schöffengericht so. Er habe von der Rheinbrücke springen wollen, es dann aber doch nicht getan. Neun Tage habe er sich in Bahnhöfen und Frühstückslokalen herumgetrieben. Danach stellte er sich der Bochumer Polizei an der Uhlandstraße - mit einem Promille Alkohol in den Adern.

Die Polizei riet ihm damals, in die Psychiatrie zu gehen. Das tat er auch, 50 Tage wurde er dort behandelt. Eine weitere Behandlung steht jetzt kurz bevor. Das Gericht stellte ihn vor die Wahl: Knast oder Alkoholtherapie. Denn die Therapie setzten die Richter als Bewährungsauflage fest. „Ich schaffe es nicht allein“, sagte der Angeklagte einsichtig. Bei dem Raub, behauptete er, sei es ihm gar nicht um das Geld gegangen. Sondern: „Ich wollte verhaftet werden.“

Den Job im Hotel ist er natürlich los. Beim Portier hätte er sich vor Gericht gern entschuldigt, aber der Zeuge kam nicht. „Das muss ein Schock für ihn gewesen sein“, sagte der Angeklagte. Er weiß aber auch: „Dass das mit einer Entschuldigung nicht getan ist, ist mir klar.“ Der Portier wurde damals nur deshalb schnell befreit, weil er während des Überfalls heimlich ein Handy einstecken konnte. Damit rief er um Hilfe.