Bochum. . Die 31-jährige Frau, die ihren Liebhaber (36) getötet haben soll, lässt sich jetzt in der U-Haft im Frauengefängnis Gelsenkirchen auf ihre Schuldfähigkeit untersuchen.

Die 31-jährige Bochumerin, die zugegeben hat, in der Nacht auf den 3. September an der Gilsingstraße ihren Liebhaber (36) mit einem Käsemesser erstochen zu haben, lässt sich im Frauengefängnis auf ihre Schuldfähigkeit untersuchen. Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Kodal am Montag auf WAZ-Anfrage. Ein Psychologe und ein Psychiater werden einschätzen, in welcher nervlichen Verfassung sie war. Erst Mitte August hatte sie ein Kind zur Welt gebracht. Verheiratet ist sie mit einem niedergelassenen Arzt (41). Das Ergebnis des Gutachtens kann bei der möglichen Bestrafung eine ganz erhebliche Rolle spielen.

Toxikologisches Gutachten hilft bei der Frage, ob es vielleicht Mord war

Der Haftbefehl wurde wegen Totschlags erlassen (Strafrahmen bis 15 Jahre Haft). Es wird aber weiter ermittelt, ob es vielleicht Mord war (Strafe im Regelfall: lebenslänglich). Um das zu klären, ist das Ergebnis der toxikologischen Blutuntersuchungen des Opfers enorm wichtig. Ab nächster Woche könnte es vorliegen. Die Ermittler wollen wissen, ob die Tatverdächtige dem Opfer, ein Banker an der Frankfurter Börse, vor den Stichen (unter anderem ins Herz ) ein Beruhigungsmittel verabreicht hat. Von dem Gutachten verspricht sich Kodal vor allem zwei Dinge: War die Dosis im Blut so hoch, dass der Mann widerstandsunfähig war? Und: Hätte die Dosis sogar allein ausgereicht, den Banker zu töten - unabhängig von den Messerstichen?

Auch ein drittes Gutachten liegt bald auf dem Tisch: der Vaterschaftstest.