Bochum. .

Ein 32-jähriger Bochumer soll kinderpornografische Bilder und Videos besessen und auch öffentlich gemacht haben. Vor Gericht beteuert er aber seine Unschuld.

Er wisse auch nicht, wie diese kinderpornografischen Bilder auf seinen Rechner gekommen seien, sagte der Angeklagte (32). Und auch die gleichartigen Fotos und Videos auf der CD, die man bei ihm zu Hause gefunden habe, könne er sich nicht erklären. Jemand müsse ihm das alles untergejubelt haben.

Laut Anklage soll der Schlosser am 15. Juni 2011 im Internet eine Videodatei mit mehreren kinderpornografischen Szenen heruntergeladen und sie dann auf einer Online-Tauschbörse für andere Nutzer angeboten haben. Die Produkte zeigen schwere sexuelle Verbrechen von Männern und einer Frau an Mädchen und Jungen.

LKA machte anlassunabhängige Ermittlungen

Aufgeflogen war der Fall, weil das Landeskriminalamt bei Routinerecherchen gegen Kinderpornografie im Netz („anlassunabhängige Ermittlungen“) auf die IP-Adresse des Bochumers gestoßen waren. Vor Gericht sagte er aber, dass wohl unterwegs aus Versehen - über WLan, ein drahtloses Netzwerk - auf die verbotenen Seiten eingeloggt worden sei. Und auch die Fotos und Videos auf seiner CD könne er sich „nicht erklären“. „Ich habe immer gedacht, da will mir einer einen pinnen.“ Er habe viele Gäste in seiner Wohnung gehabt. Der Richter dazu: „Sie geben mir Recht, wenn das nicht so fürchterlich wahrscheinlich ist.“

Dem Angeklagten bot er an, für den Fall eines Geständnisses neun oder zehn Monate Haft zu verhängen - auf Bewährung. Sollte aber ein Schuldspruch ohne Geständnis erfolgen, müsse er mit Gefängnis rechnen. Der Angeklagte wollte daraufhin eine Bewährungsstrafe akzeptieren, damit der Fall endlich erledigt sei. Zugeben wollte er die Tat aber immer noch nicht.

Das Schöffengericht wird jetzt Zeugen laden und Beweise prüfen. In wenigen Monaten beginnt der Prozess dann erneut.