Bochum. .

Nach einem sexuellen Übergriff auf eine Mitschülerin (15) mussten sich am Freitag zwei geistig behinderte Schüler (18, 19) vor dem Bezirksjugendschöffengericht verantworten.

Dort gaben die Bochumer zu, das Mädchen am 17. Juni 2010 auf die Jungentoilette gedrängt und sich dort massiv an ihm vergangen zu haben. Dabei war ihnen vollkommen bewusst, dass sie in der Schülerin wegen ihrer geistigen Behinderung ein leichtes Opfer gefunden hatten.

Die Straftat passierte in einer Bochumer Sonderschule für Schüler mit geistiger Behinderung. Aufgeflogen war alles bereits kurze Zeit später, weil andere Schüler und dann auch ein Lehrer von dem Geschehen auf der Toilette Wind bekommen hatten.

Auf der Anklagebank waren die jungen Männer geständig. Sie bekundeten auch Reue. Das Gericht verzichtete denn auch auf eine Bestrafung und stellte das Verfahren ein. Allerdings erließ es eine „Weisung“: Sie müssen eine Therapie machen für intelligenzgeminderte Heranwachsende, die in erheblicher Weise wegen sexuellen Missbrauchs aufgefallen sind. Mittlerweise haben die Angeklagten die Schule verlassen.