Bochum. .
Das war eine tollkühne Leistung, aber auch eine strafbare. Ein 28-jähriger Höntroper war im Januar 2011 auf den sieben Meter hohen Balkon seiner Ex-Lebensgefährtin (27) in Wattenscheid geklettert, um in ihre Wohnung einzudringen. Dafür würde er am Montag vom Amtsgericht verurteilt.
Der Angeklagte war nicht damit klar gekommen, dass er die gemeinsame Tochter (2) nicht mehr so einfach sehen konnte. Die Kindesmutter hatte sich abgeschottet. Er solle Kontakte über das Jugendamt klären, meinte sie. Aus Frust klingelte er am 21. Januar an der Wohnung der Frau Sturm. Sie rief die Polizei, woraufhin er wieder wegging. Kurz darauf kletterte er aber an der Hausfassade hoch bis auf den Balkon in sieben Metern Höhe. Von dort aus brach er die Glastür auf. Die Frau flüchtete mit ihrer Tochter in eine Nachbarwohnung. Die Polizei nahm den Vater fest. Dabei beleidigte er sie und setzte noch eins drauf: Er spuckte sie an.
Im Prozess erklärte der arbeitslose Mann die Fassadenkletterei so: „Ich hatte Angst, dass ich mein Kind nicht wiedersehen kann. Ich liebe es über alles.“
Dazu passte aber nicht eine weitere Aktion im vorigen Juli, als er die Kindesmutter in der Stadt traf, mit ihr in Streit geriet und ihr vor den Augen des Kindes eine Backpfeife gab.
Für beide Taten wurde der Mann zu insgesamt 900 Euro Geldstrafe verurteilt (90 Tagessätze). Der Richter nannte dies „mehr eine Gnadenentscheidung“, denn der Täter war erst im vorigen März wegen Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er ist reuig: „Nach diesem Fehler habe ich mich abgekühlt“, sagte er. Eine Entschuldigung nahm die Kindesmutter an.