Bochum . .

Nach einer Massenschlägerei auf einem Spielplatz hat das Schöffengericht vier Bochumer und Wattenscheider (22 bis 44) zu 80 beziehungsweise 120 Sozialstunden verpflichtet. Darunter sind ein Vater und sein Sohn.

Weil sie bei einer wilden Schlägerei auf einem Spielplatz mitgemischt hatten, müssen ein 44-jähriger Vater und sein 22-jähriger Sohn jetzt 80 beziehungsweise 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Dazu verpflichtete sie am Donnerstag das Schöffengericht.

Die beiden hatten am 16. August 2010 gegen 18.30 Uhr im Bereich Stahlhausen/Wattenscheid-Ost die Fäuste fliegen lassen. Laut Anklage sollen die beiden zusammen mit zwei Bochumer Bekannten (25, 43) zwei Männer auf den Spielplatz gelockt und dort mit Teleskopschlagstöcken, Hammern und Schlüsselbunden schwer vermöbelt haben. Die Opfer, heißt es, wurden erheblich am Kopf verletzt und bluteten stark. Zufällig sah ein Amtsrichter die Schlägerei von seinem Fenster aus und rief die Polizei. Er schoss sogar Fotos.

Prozess ging zack-zack über die Bühne

Normalerweise sind für solche gefährlichen Gewaltattacken mindestens sechs Monate Haft auf Bewährung fällig. In diesem Fall kamen die vier Angeklagten aber viel milder davon. Vor Prozessbeginn hatten die drei Richter, der Staatsanwalt und die vier Verteidiger unter 16 Augen den Prozess vorbesprochen. Als die Öffentlichkeit in den Saal durfte, ging alles zack-zack über die Bühne:

Die Angeklagten legten über ihre Verteidiger dürre Geständnisse ab. „Um es kurz machen, mein Mandant war, in welcher Form auch immer, an der Auseinandersetzung beteiligt“, war das einzige, was einer der Anwälte sagte. Danach stellte das Gericht alle Verfahren gegen die Auflage von einmal 80 und dreimal 120 Sozialstunden ein. Die Verteidigung hatte vorher betont, dass nicht die Angeklagten, sondern die Geschädigten die Aggressoren gewesen seien und obendrein noch in der Übermacht, nämlich insgesamt neun Leute. Und die in der Anklage genannten Waffen habe es auch nicht gegeben.

Alle sind berufs- und arbeitslos

Zeugen wurden nicht gehört. Auch das Tatmotiv wurde mit keiner Silbe erörtert. Wie am Rande des Prozesses aber von einem Verteidiger zu erfahren war, soll es um 50 Euro Schulden aus Drogengeschäften gegangen sein.

Alle vier Angeklagten haben keinen Beruf erlernt („Nix“, sagte einer). Einer sitzt zurzeit sogar bis November im Knast, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte.